28. Januar 2018

Porsche: Zwangsrückruf für Porsche Macan

Zwangsrückruf für Porsche Macan

Verbotene Abschalteinrichtung

Ebenso wie bei VW und AUDI-Fahrzeugen lautet der Vorwurf gegen PORSCHE, dass beim PORSCHE MACAN eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. Die Abschalteinrichtung führt dazu, dass die Grenzwerte der Abgase auf dem Prüfstand eingehalten werden, im normalen Straßengebrauch jedoch nicht. Sinn einer Messung auf dem Prüfstand ist es aber selbstverständlich nicht, dass nur dort die Grenzwerte eingehalten werden. Eine Abschalteinrichtung ist daher ausdrücklich verboten.

Sechszylinder Dieselmotoren von AUDI

Die Dieselmotoren wurden nicht von PORSCHE selbst, sondern von AUDI gebaut. PORSCHE und AUDI sind beide Tochterunternehmen der VW AG. Neben VW gerät auch AUDI nun in das Zentrum des Abgasskandals, nachdem das Kraftfahrtbundesamt jüngst den Rückruf von knapp 130.000 AUDI-Fahrzeuge zwangsverordnet hat. Wegen der Dieselmotoren von AUDI sollen nun auch 50.000 PORSCHE MACAN mit Sechszylinder-Diesel zurückgerufen werden.
In der beschönigenden Sprache der Automobilindustrie heißt das: Das Unternehmen werde dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg kurzfristig ein weiteres Software-Update vorstellen, wie ein Sprecher von PORSCHE gegenüber der Stuttgarter Zeitung verlauten lässt.

Zwangsrückruf für Porsche Macan nach „Freiwilliger“ Service-Aktion

Bereits seit Herbst 2016 läuft der Rückruf des PORSCHE MACAN. Wie PORSCHE diesen Umstand selbst darstellt, können Sie auf der offiziellen Seite von PORSCHE  nachlesen. Die Porsche AG teilte Käufern des Porsche Cayenne V6 Diesel in einem Schreiben dazu lapidar mit, dass es zu Unregelmäßigkeiten bei zugekauften Komponenten im Bereich der Motorsteuerung gekommen sei und entschuldigt sich dafür. Davon, dass es bei PORSCHE aber eine tiefere Einsicht gegeben hat, kann man wohl nun nicht mehr ausgehen. Vielmehr wollte PORSCHE mit der freiwilligen Aktion dem Zwangsrückruf des Kraftfahrtbundesamts wohl schlicht zuvorkommen.

Kraftfahrtbundesamt prüft Zulassungsverbot

Nach Informationen der Bild am Sonntag soll es am 1. Februar zu einer amtlichen Anhörung beim Kraftfahrt-Bundesamt kommen, bei der eine Entscheidung über ein mögliches Zulassungsverbot getroffen werden soll. Einem Zwangsrückruf könnte PORSCHE nur entgehen, wenn es vermitteln könnte, dass zur Reduktion der Abgaswerte ein weiteres Software-Update ausreicht. Ob das Software-Update negative Auswirkungen auf den Motor hat oder der Kraftstoff-Verbrauch steigt, prüft das Kraftfahrt-Bundesamt nicht. Viele Dieselfahrer berichten nach einem Software-Update von Kraftstoffmehrverbrauch, Motorschäden und weiteren Problemen. PORSCHE Fahrer sollten ein Software-Update also möglichst nicht ohne anwaltliche Beratung aufspielen lassen.

Klagen gegen Porsche erfolgversprechend

Die PORSCHE AG wird bereits von Diesel-Fahrern verklagt. Die PORSCHE-Fahrer verlangen von dem Händler und der Porsche AG die Rücknahme der Fahrzeuge. Gegen die VW-AG und deren Händler haben Dieselfahrer in jüngster Zeit in den meisten Fällen gesiegt. Es ist daher zu erwarten, dass auch die Porsche AG verurteilt wird. PORSCHE behauptet in den Prozessen, keine illegalen Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Der Rückruf betreffend des Software-Updates sei eine freiwillige Service-Aktion, weil es keinen Zwangsrückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes gegeben habe. Das ohnehin schon schwache Argument wäre nach einem offiziellen Zwangsrückruf hinfällig.

Ein offizielles Einschreiten des Kraftfahrt-Bundesamts hat für die PORSCHE-Fahrer also durchaus Vorteile. Durch den Einbau der illegalen Abschalteinrichtung hat Ihr Fahrzeug einen Mangel, daher stehen Ihnen Rechte zu.

Vermeiden Sie den Verlust dieser Rechte und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Bevor Sie ein Software-Update durchführen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um sich später alle Möglichkeiten offen zu halten.

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