30. Juli 2020

Dieselskandal: VW zahlt 9,5 Milliarden US-Dollar an geschädigte Dieselfahrer

Dieselskandal: VW zahlt 9,5 Milliarden US-Dollar an geschädigte Dieselfahrer
Dieselskandal: VW zahlt 9,5 Milliarden US-Dollar an geschädigte Dieselfahrer

VW hat seit 2016 etwa 9,5 Milliarden US-Dollar an geschädigte Autokäufer in den USA gezahlt. Dies teilte die US-Handelskommission FTC (Federal Trade Commission) Ende Juli 2020 in ihrem Abschlussbericht mit. Im Rahmen der Klage der FTC gegen den deutschen Automobilhersteller hatte VW eingewilligt, über 500.000 Dieselautos in den USA zurückzukaufen oder die Abgasmanipulation zu beseitigen.

Milliarden-Zahlungen machen Dimensionen des Dieselskandals deutlich

Diese Zahlen verdeutlichen einmal mehr, welche Dimensionen der VW-Dieselskandal angenommen hat. Wie zuvor bekannt geworden war, hat VW allein in Deutschland bereits knapp 750 Millionen Euro Schadensersatz an geschädigte Kunden ausgezahlt. Laut FAZ belaufen sich die Strafzahlungs- und Schadensersatzkosten weltweit mittlerweile auf 30 Milliarden Euro.

Welche Rolle die FTC spielt

Die FTC übernimmt in den USA die Aufgabe der Regulierung des wirtschaftlichen Marktes. Dabei geht ihr Tätigkeitsbereich über den einer regulären Wettbewerbsbehörde weit hinaus: Ihre Aufgaben beziehen sich vor allem auf den Schutz geschädigter Verbraucher. Die FTC hatte die Volkswagen AG im Frühjahr 2016 verklagt, da das Unternehmen US-Verbraucher mit dem Werbeslogan »Clean Diesel« (Saubere Diesel) getäuscht habe. Dies sei sogar noch der Fall gewesen, nachdem man die Manipulation von Dieselmotoren aufgedeckt hatte.

Somit war VW gezwungen, auf die Käufer zuzugehen. Den betreffenden geschädigten Dieselbesitzern wurden zwei Optionen angeboten: die Umrüstung des Fahrzeuges zur Einhaltung der gesetzlich geregelten Emissionsgrenze oder die Rückgabe des betroffenen Fahrzeuges gegen die Zahlung einer Entschädigung durch VW. Mehr als 86 Prozent der Käufer hatten sich für Letzteres entschieden, unter anderem weil in vielen Fällen eine Umrüstung von den US-Behörden nicht genehmigt wurde.

Milliarden-Zahlung – der Hintergrund

Bereits im Herbst 2015 stieß die amerikanische Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) durch Tests auf die Manipulation von VW-Dieselmotoren. Die Beeinflussung der Motoren erfolgte zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Stickoxidgrenze. So erhielten Fahrzeuge Typengenehmigungen, obwohl die Abgaswerte der Pkw im realen Straßenbetrieb sehr viel höher waren als in einem Prüfungsmodus. Die Ergebnisse der EPA, die im September 2015 der Öffentlichkeit präsentiert wurden, markierten die Aufdeckung des Dieselskandals.

Motorprobleme und Wertverlust

Die von VW angebotenen Software-Updates können diesen Mangel nicht beheben. Im Gegenteil führen sie zu weiteren Problemen: Es drohen die Verrußung von Dieselpartikelfilter, Abgasrückführventil und weiterer Bauteile des Motors. Auf den dadurch entstehenden Reparaturkosten bleiben die Fahrzeughalter fast immer sitzen. Selbst nach dem Software-Update konnten die erlaubten Stickoxidwerte oft nicht eingehalten werden – aus diesem Grund wurden derartige Updates bei vielen VW-Dieselfahrzeugen in den USA nicht genehmigt. Dies lässt Zweifel aufkommen, ob die in Deutschland gewählte Option des Software-Updates überhaupt eine sinnvolle Maßnahme ist.

Durch den Abgasskandal haben die betroffenen Dieselfahrzeuge bereits enorm an Wert verloren, teilweise sind sie nahezu unverkäuflich. Außerdem wurden in bereits zahlreichen Städten und Kommunen Dieselfahrverbote durchgesetzt.

Klagen gegen VW und andere Hersteller weiterhin möglich

Nach unserer Auffassung sind Klagen gegen VW sowie gegen andere betroffene Fahrzeughersteller wie Audi, Daimler, BMW nach wie vor möglich. Handeln Sie jetzt, bevor eine Verjährung eintritt. Außerdem verringert sich Ihr Anspruch mit jedem Tag, da die Gerichte Nutzungsentschädigungen für jeden gefahrenen Kilometer abziehen.

Wir machen Ihr Recht geltend!

Sind auch Sie von dem Diesel-Abgasskandal betroffen? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Sie können Ihre Ansprüche auch ganz einfach von zu Hause unter diesel-gate.com prüfen. Mit einer Ersteinschätzung zu Ihrem Fall finden wir gemeinsam heraus, wieviel Schadensersatz Ihnen zusteht.

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