22. März 2018

Stuttgart: VW Urteile in Baden-Württemberg wegen Abgasskandal

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Stuttgart: Urteile gegen VW
Urteile gegen VW in Baden-Württemberg

Quelle Übersichtskarte Justiz Baden-Württemberg

Die Gerichte in Baden-Württemberg haben VW und seine Händler schon vielfach im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verurteilt. Insbesondere die Urteile von den Landgerichten Stuttgart, Baden-Baden, Freiburg und Karlsruhe sind günstig für Dieselfahrer. Die Urteile fallen aber mittlerweile bundesweit nahezu durchgängig zu Gunsten der Dieselfahrer aus. Nur das Landgericht Braunschweig, das Gericht am Sitz von VW, weist noch im größeren Stil Urteile von Verbrauchern ab. Daher ist es auch nicht ratsam in Braunschweig zu klagen.

Anwalt sollte für Sie günstigste Rechtsprechung wählen

Ihr Anwalt sollte für Sie eine Prozesstaktik wählen, bei der Ihre Klage an einem für Sie günstigeren Gericht entschieden wird. Es gibt mehrere Möglichkeiten sich die günstige Rechtsprechung in Baden-Württemberg zu Nutze zu machen. Entscheidend dabei ist, wo Sie gewohnt haben, als Sie das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug gekauft haben und wo der Händler seinen Sitz hatte, bei dem Sie das Fahrzeug erworben haben. Wenn einer dieser Orte in Baden-Württemberg liegt, kann Ihre Klage in Baden-Württemberg eingereicht werden und Sie können von der für Dieselfahrer günstige Rechtsprechung profitieren.

Urteile von Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe gegen VW durch Vergleiche verhindert?

In Baden-Württemberg gibt es zwei Oberlandesgerichte und 17 Landgerichte. Eine Entscheidung der Oberlandesgerichte in Baden-Württemberg, also des Oberlandesgerichts Stuttgart und des Oberlandesgerichts Karlsruhe gibt es bisher nicht. Daher können die 17 Landgerichte in Baden-Württemberg sich nicht an einer obergerichtlichen Entscheidung orientieren.
Eine Entscheidung eines der beiden Oberlandesgerichte in Baden-Württemberg zu Lasten von VW hätte Signalwirkung für alle Dieselfahrer in Baden-Württemberg. VW versucht wohl daher, Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart und des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu Gunsten von Dieselfahrern zu vermeiden.

 

Ein Urteil kann man vermeiden, indem man sich mit dem Gegner vergleicht. Der Beklagte gibt dem Kläger dann Geld dafür, dass er den Prozess nicht weiterführt. Es kommt dann nicht zu einem Urteil. Soll ein Urteil aufgrund der befürchteten Signalwirkung mit aller Kraft verhindert werden, werden teilweise Vergleichszahlungen gezahlt, die über den eingeklagten Betrag hinausgehen.
Im Gegenzug erklärt sich der Kläger bereit über den Vergleich zu schweigen. Wenn der Kläger trotzdem etwas erzählt, muss er meist sehr hohe Vertragsstrafen fürchten und macht sich schadensersatzpflichtig. Dies ist wohl auch der Grund warum trotz der Abertausenden Klagen gegen VW, wegen hoher Vergleichszahlungen wichtige Urteile der Obergerichte zu Gunsten der Dieselfahrer fehlen und die Presse nicht darüber berichten kann.

Positiver Hinweis des Oberlandesgerichts Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat zwar VW noch nicht verurteilt, sich aber schon positiv zu Gunsten eines Verbrauchers geäußert. In dem Fall hat ein Dieselfahrer geklagt und statt des Fahrzeuges mit der illegalen Abschalteinrichtung ein Neufahrzeug ohne illegale Abschalteinrichtung verlangt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Hinweisbeschluss mit dem Aktenzeichen 3 U 133/17 öffentlich gemacht, dass es die Argumentation des Klägers für richtig halte. Ob VW sich daraufhin mit dem Kläger verglichen hat und eine Schweigevereinbarung getroffen hat, ist nicht bekannt.

VW Urteil LG Stuttgart: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Das Landgericht Stuttgart hat aber schon mehrfach VW beziehungsweise seine Händler verurteilt.

Das Landgericht Stuttgart hat VW sogar erst jüngst wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz und Rücknahme des Diesel-Fahrzeuges mit illegaler Abschalteinrichtung verurteilt. Es wurde außerdem festgestellt, dass VW gegen Europarecht verstoßen hat. Das Urteil ist vom 30. Januar 2018 und hat das Aktenzeichen 2 O 139/17.

Landgericht Stuttgart: Urteile gegen VW Händler

Mit Urteil vom 20. Oktober 2016 mit dem Aktenzeichen 7 O 68/16 hatte das Landgericht Stuttgart bereits einer Klage eines Dieselfahrers auf Lieferung eines Neufahrzeuges ohne illegale Abschalteinrichtung stattgegeben. Bei diesem Urteil handelt es sich um Versäumnisurteil. Das bedeutet, der Beklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen.
Das Landgericht Stuttgart hat auch bereits einer Klage eines Dieselfahrers gegen einen Autohändler von VW-Fahrzeugen auf Schadensersatz und Rückgabe des Diesel-Fahrzeuges stattgegeben. Das Urteil ist vom 18. Juli 2017 und hat das Aktenzeichen 16 O 444/16.

Es gibt ein weiteres Urteil, mit dem das Landgericht Stuttgart einer Klage eines Dieselfahrers wegen Wertminderung eines Dieselfahrzeuges stattgegeben hat. 
Das Urteil ist vom 16. August 2017 und hat das Aktenzeichen 29 O 590/16.

Ist das Landgericht Stuttgart für mich zuständig?
Ein guter Anwalt wird das für Sie günstigste Gericht auswählen und dort gegen VW und Co klagen.

Wenn Sie sich dennoch vorab informieren wollen, ob zum Beispiel das Landgericht Stuttgart für sie zuständig ist, können Sie das im Internet herausfinden. Sie müssen dafür nur im Online-Gerichtsverzeichnis die Postleitzahl eingeben. Haben Sie den Diesel zum Beispiel bei einem VW-Händler in Stuttgart Relenberg mit der Postleitzahl 70174 gekauft. Dann geben Sie die Postleitzahl 70174 dort ein.

So können Sie schnell herausfinden, wann Ihre Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht werden kann.

 

Das Landgericht Stuttgart ist aber nicht das einzige Gericht, an dem geklagt werden kann. Es gibt eine ganze Reihe von Gerichten, die positiv zu Gunsten der Dieselfahrer gegen VW geurteilt haben.

Rechtsverlust vermeiden

Wenn Sie ein vom Diesel-Skandal betroffenes Fahrzeug haben, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. Sie haben Rechte gegen VW und Co, die Sie geltend machen sollten. Die Chancen vor den Gerichten sind gut. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Die Rechtsschutzversicherung  übernimmt die Kosten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Machen Sie Ihre Rechte 2018 geltend

Wenn Sie ein vom Diesel-Skandal betroffenes Fahrzeug haben, stehen Sie derzeit vor vielen Unsicherheiten und Unklarheiten. Deshalb sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. Ihnen stehen Rechte gegen die Automobilhersteller zu, die Sie geltend machen sollten. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

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