18. September 2018

VW akzeptiert Bußgeld in Höhe von 1 Milliarde Euro im Dieselskandal

Abgasskandal: VW akzeptiert Bußgeld

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[av_heading tag=’h1′ padding=’30‘ heading=’VW akzeptiert Bußgeld in Höhe von 1 Milliarde Euro im Dieselskandal‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Die Staatsanwaltschaft verkündete mit Stolz den Abschluss des ersten Verfahrens gegen die VW AG und die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von einer Milliarde Euro. Das ist die höchste Geldbuße, die je in Deutschland verhängt wurde, aber dennoch nur ein Bruchteil des Bußgelds von $25 Milliarden, das VW in den USA akzeptiert hat.

Das Bußgeld in Deutschland betrifft nur eine Ordnungswidrigkeit des Unternehmens und stellt noch keine strafrechtliche Sanktionierung einzelner Personen dar. Eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft in den weiteren Verfahren im Dieselskandal wird erst im Laufe des nächsten Jahres erwartet.
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[av_heading tag=’h2′ padding=’30‘ heading=’VW: Aufsichtspflichtverletzung im Dieselskandal‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht davon aus, dass es in der Abteilung Aggregate-Entwicklung der VW AG zu Aufsichtspflichtverletzungen gekommen ist. Sie vermeidet die Nennung konkreter Namen. Es ist jedoch durchgedrungen, dass Martin Winterkorn nicht als Verantwortlicher im Bußgeldbescheid genannt wird. Unter anderem die Süddeutsche Zeitung hat

Die justitia wacht über den Diesel Abgasskandalberichtet, dass der VW-Konzern versucht hat, Einfluss darauf zu nehmen, wer im Bußgeldbescheid als Verantwortlicher gilt. Ziel sei es gewesen, eine positive Signalwirkung für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des VW-Konzern zu erreichen. Denn er steht erheblich unter Druck. Das Signal sollte sein: Alles nicht so schlimm bei Winterkorn, dieser hat nur fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt.

Dieses Ziel hat VW nicht erreicht, denn die Staatsanwaltschaft hat sich auf diese Vorschläge nicht eingelassen.

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[av_heading heading=’Maximaler Betrag für die Fahrlässigkeit bei der Pflichtverletzung‘ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’30‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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Der Betrag von einer Milliarde Euro setzt sich folgendermaßen zusammen:

  •     zu einem geringeren Teil aus einer Ahnung der Pflichtverletzung in Höhe von fünf Millionen und
  •     aus eine Teil der Abschöpfung in Höhe von 995 Millionen Euro.

Die Abschöpfung darf nicht als Gewinnabschöpfung verstanden werden. Denn dann wirkt die Abschöpfung im Vergleich mit den Rekordgewinnen, die VW eingefahren hat, recht kleinlich. Abgeschöpft wird etwas anderes. Und zwar die ersparten Aufwendungen. Die Staatsanwaltschaft schöpft die Kosten ab, die VW erspart hat, indem sie manipulierte und rechtswidrige Fahrzeuge auf den Markt gebracht hat. Also den Teil, den VW benötigt hätte, um rechtmäßige Fahrzeuge zu produzieren. Etwas kompliziert und trifft vielleicht auch nicht unbedingt das Gerechtigkeitsempfinden der Betrogenen.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’0′ heading=’Nachsicht bei Rekordgewinnen von VW?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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VW im AbgasskandalAllerdings ist angesichts der Rekordergebnisse von VW und der vom Konzern gebildeten Rücklagen fraglich, ob diese Nachsicht nötig war. Auch weil VW einen Großteil des Bußgeldes wohl von der Steuer absetzten kann.

Die Staatsanwaltschaft hat den Bescheid in Abstimmung mit VW ausgehandelt und dessen Höhe festgelegt. Es soll dabei ein Austausch von Argumenten stattgefunden haben. Auf die Frage, ob sich in dieser Aushandlung die Staatsanwaltschaft oder VW stärker bewegen musste, wollte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft die Frage zunächst so stehen lassen. Doch dann entschloss er sich für eine seriöse Beantwortung. Die Staatsanwaltschaft habe sich nicht „runterhandeln“ lassen, sondern habe das erreicht, was sie wollte. Weitere Ausführungen zum Ablauf des Austausches wurden jedoch nicht gemacht.

Angesichts der Bedeutung des Abgasbetrugs und des Verfahrens eine dünne Darstellung. Eine detaillierte Information der Öffentlichkeit wäre wünschenswert und angebracht gewesen.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’30‘ heading=’Spricht der VW-Konzern mit gespaltener Zunge?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Ansatzpunkt für den Bußgeldbescheid ist, dass mit dem Einbau der illegalen Abschalteinrichtung Fahrzeuge produziert worden sind, die nicht der Typgenehmigung entsprachen und damit Typengenehmigungen rechtswidrig erschlichen wurden. Diese Klarstellung hat VW nun mit der Akzeptanz des Bußgeldbescheides angenommen. In den zivilrechtlichen Verfahren bestreitet sie dies aber weiter. Spricht VW mit gespaltener Zunge?

VW hat akzeptiert, dass es ein bewusstes Fehlverhalten im Konzern gab und das muss eine Wirkung für andere Verfahren haben. Sollte VW dieses Bekenntnis in den laufenden Zivilverfahren vergessen oder bestreiten, dann bedarf es einer ausführlichen Erklärung. Wenn denn eine Erklärung überhaupt ausreicht.

Denn warum sollte man von einem Konzern nun Integrität erwarten, der jahrelang betrogen und gelogen hat und den Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz ignoriert hat?
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[av_heading tag=’h3′ padding=’0′ heading=’Staatsanwaltschaft bestätigt illegale Abschalteinrichtung‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Folgendes steht jedoch fest:

  • erstens stellt die Staatsanwaltschaft Braunschweig klar, dass es sich bei der verwendeten Software um eine illegale Abschalteinrichtung handelt,
  • zweitens geht die Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht von einem fahrlässigen Verschulden von Winterkorn aus und
  • drittens sieht die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine extreme Wahrscheinlichkeit, dass die Beklagte im erheblichen Maße mit Ansprüchen aus zivilrechtlichen Klagen im Dieselskandal zu rechnen hat.

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[av_heading heading=’Machen Sie Ihre Rechte geltend!‘ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’0′ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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Der Erlass des Bußgeldbescheides erhöht die bereits sehr guten Erfolgsaussichten einer Klage weiter. Wenn Sie ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und holen auch die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
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