30. Januar 2018

Verbraucherzentrale klagt gegen VW

AUDI Geschäftsbericht

Diesel-Gate 2. Runde: Weil ein VW-Händler sich nicht kulant zeigt, sind die Gerichte nun mit einer weiteren Frage rund um den Abgasskandal beschäftigt.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist die Rechtslage klar:

Weil ein VW-Händler sich weigert eine Garantie für das Software-Update abzugeben, dürfen Dieselfahrer vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach dem Rücktritt können die Dieselfahrer dann ihr vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug zurückgeben und bekommen den Kaufpreis zurück.

Der VW-Händler ist anderer Ansicht.

Beschwerden nach Software-Update

Experten hegen die Vermutung, dass die Verweigerung der Garantie auch mit den zahlreichen Beschwerden von Dieselfahrern nach der Durchführung des Software-Updates zu tun hat. Warum der VW-Händler keine Garantie für die Folgen des Software-Updates aussprechen will, lässt sich sonst auch nicht erklären. Stattdessen sollen die Kunden die Folgen des Software-Updates als Folge des Abgasskandals selber tragen. Dies ist weder rechtlich noch moralisch nachvollziehbar.

Der vzbv hat daher am 23. November 2017 vor dem Landgericht Bremen eine Klage gegen einen VW-Händler auf Rückzahlung des Kaufpreises eines Dieselfahrzeugs erhoben. Ein vom Dieselskandal betroffener Verbraucher hatte dem vzbv seinen Anspruch aus dem Kaufvertrag abgetreten. Zuvor war der Verbraucher von seinem Kaufvertrag zurückgetreten. Sein VW-Händler hatte ihm nicht garantieren wollen, dass durch das von VW angebotene Software-Update keine Folgeschäden an seinem Fahrzeug entstehen würden.

Gericht soll Rechtsklarheit bzgl. des Software-Updates schaffen

Klaus Müller, Vorstand des vzbv, erhofft sich Rechtsklarheit für die Verbraucher im Abgasskandal: „Wir erhoffen uns eine grundsätzliche Klärung durch das Gericht. Die Frage ist, ob Verbrauchern zugemutet werden kann, eine Nachrüstung durchführen zu lassen, wenn damit Folgeschäden verbunden sein könnten und der Händler nicht bereit ist, für diese einzustehen“.

Keine Garantie des Autohändlers

In dem Verfahren des vzbv hat VW eine solche Garantie übernommen, das Autohaus aber nicht. VW hatte in dem Einzelfall die Garantie wohl abgegeben, um eine Signalwirkung zu vermeiden und so zu verhindern, dass Millionen Dieselfahrer es dem einen Verbraucher gleichtun. Zu einer generellen Garantiezusage für die Millionen Dieselfahrer, die ebenfalls ein Software-Update aufspielen müssen, ist VW bekanntermaßen nicht bereit.
Das Autohaus wollte aber trotz der medialen Aufmerksamkeit in dem Einzelfall keine Garantie abgegeben. Es wurde auch kein Ersatzfahrzeug angeboten, also ein Fahrzeug, das nicht vom Abgasskandal betroffen ist. Daher klagt der vzbv und will damit klären, ob ein Verbraucher zum Rücktritt berechtigt ist. Die Folge des Rücktritts ist die Rückzahlung des Kaufpreises, hiervon wird der Wertersatz für die Nutzung des Autos abgezogen. Außerdem muss der Dieselfahrer das Skandal-Fahrzeug zurückgeben, wenn er den Kaufpreis zurückbekommt.

Fordern Sie eine Garantie für die Folgen des Software-Updates

Alle Fahrer von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, SKODA, SEAT, Porsche, Daimler, BMW und Opel, die zu einem Software-Update aufgefordert worden sind, sollten von ihrem Händler eine Garantiezusage einfordern – denn möglicherweise verursacht das Software-Update Schäden. Die Rechtslage ist aber nicht einfach, daher sollten Sie sich vorher Rechtsrat bei einem auf den Abgasskandal spezialisierten Anwalt einholen.

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