„Thermofenster“: Daimler zu hohem Schadensersatz verurteilt
Erneut hat das LG Stuttgart Verbrauchern Recht gegeben und Daimler zu einer hohen Schadensersatzzahlung verurteilt. Das Gericht wirft dem Konzern vor, die Abgasreinigung in dem betroffenen Dieselfahrzeug (GLK 250 CDI) mittels unzulässiger Abschalteinrichtung manipuliert zu haben. Streitpunkt ist das sogenannte „Thermofenster“, das Daimler in einer Reihe von Dieselmotoren verbaut hat. Das Thermofenster ist eine höchst umstrittene Software, die die Abgasreinigung bei erhöhten Temperaturen drosselt. Dies hat zur Folge, dass diese Dieselfahrzeuge auf dem Prüfstand zwar emissionsarm wirken, auf der Straße jedoch deutlich höhere Schadstoffe ausstoßen als erlaubt. Laut Daimler ist diese Funktion notwendig, um den Motor zu schonen.
Die Richter am LG Stuttgart sehen das deutlich anders – sie werten das Thermofenster in den Daimler-Motoren als unzulässige Abschalteinrichtung. Da sich Daimler nicht ausführlich genug zu den Vorwürfen geäußert hat, geht das Gericht davon aus, dass mindestens verfassungsmäßig berufene Vertreter des Unternehmens Kenntnis von den illegal installierten Abschalteinrichtungen hatten.
Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt unerheblich
Besonders bemerkenswert an diesem Urteil ist, dass das betroffene Fahrzeug (GLK 250 CDI) der Abgasnorm Euro 5 entspricht, für das es bisher noch keinen Rückruf gab. Der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) umfasste ausschließlich Diesel-Fahrzeugvarianten der Euro-6b-Norm. Ungeachtet dessen sieht das Landgericht Stuttgart einen Schadensersatzanspruch gegen Daimler. Die Richter begründen den Schadensersatzanspruch damit, dass die Daimler AG den Kläger nach § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.
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