Alles was Sie zum Thema Sammelklage wissen müssen (FAQ)
Immer öfter taucht in Deutschland der Begriff der “Sammelklage” auf. Mit jedem neuen Verbraucherskandal rückt er weiter in das Bewusstsein der Bevölkerung. So auch in letzter Zeit im Zusammenhang mit dem Diesel Abgasskandal. Allerdings wird man das Gefühl nicht los, dass die Menschen oft nicht wissen, was sich dahinter genau verbirgt. Zugegeben – die Aufklärung seitens des Staates und der Medien ist in dieser Hinsicht zumindest dürftig.
Der Dieselskandal stellt an sich das typische Szenario für eine Sammelklage dar. Ein oder mehrere Konzerne betrügen und schädigen
Was ist eine Sammelklage?
Die Sammelklage (class action) entstammt dem amerikanischen Rechtssystem und findet ihren Ursprung in der “Federal Equity Rule 48”, welche bereits im Jahre 1842 verkündet wurde. Ihre Vorläufer sind allerdings schon auf das englische Billigkeitsrecht des 17. Jahrhunderts zurückzuführen. Die jetzige Form der Sammelklage findet ihre Grundlage in den US-amerikanischen Reformen aus dem Jahre 1966.
Ziel der Sammelklage war es zunächst, einen komplizierten Rechtsstreit mit einer Vielzahl von Parteien durch einen repräsentativen Prozess leichter führen zu können. Neben dem Ziel der Verfahrensökonomie war der gesetzgeberische Wille aber auch die Schaffung von Rechtssicherheit durch die Vermeidung widersprüchlicher Urteile.
Inzwischen verbirgt sich hinter dem Begriff der “class action” ein zivilrechtlicher Rechtsstreit, in dem ein oder wenige Betroffene im eigenen Namen und im Namen der anderen Gruppenmitglieder auftreten, die jeweils über im wesentlichen identische Ansprüche verfügen. Im Verfahren wird eine verbindliche Entscheidung für alle Gruppenmitglieder getroffen. Trotz der Tatsache, dass die Gruppenbetroffenheit sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite gegeben sein kann, haben sich in der Praxis vor allem Sammelklagen auf Seite der Kläger durchgesetzt.
Die Sammelklage widerspricht der Grundkonzeption des amerikanischen Zivilprozesses, dem die Vorstellung über einen Individualrechtsstreit zwischen zwei Personen zugrunde liegt. Diese Abweichung soll neben der Verfahrensökonomie und der Rechtssicherheit auch dadurch rechtspolitisch gerechtfertigt sein, den Betroffenen den Zugang zur Gerichtsbarkeit zu ermöglichen. Das heutige Wirtschaftsleben zeichnet sich durch die Verursachung kleiner Schäden zulasten vieler Betroffener aus. Die Bündelung dieser Streu- und Bagatellschäden soll für den Einzelnen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits mindern und somit für mehr Gerechtigkeit (vor allem in Bezug auf geschädigte Verbrauchergruppen) sorgen.
Wie funktioniert die Sammelklage in den USA?
Die Sammelklage nach US-amerikanischem Vorbild zeichnet sich dadurch aus, dass die jeweiligen Rechtsinteressen durch einen Repräsentanten wahrgenommen werden, der oft selbst betroffener Rechteinhaber ist. Nur dieser sogenannte “lead plaintiff” wird Partei des Rechtsstreits. Die anderen Gruppenmitglieder erhalten kein rechtliches Gehör und haben somit keine Möglichkeit, das Verfahren zu beeinflussen. Dennoch gehören sie dem Verfahren an – und das unabhängig davon, ob sie ihren Beitritt erklärt haben, beziehungsweise überhaupt bekannt sind. Ergeht ein Urteil, ist dessen Inhalt für alle Gruppenmitglieder verbindlich.
Das Verfahren der Sammelklage lässt sich in drei Schritte einteilen.
Im ersten Schritt wird die eigentliche Klage des “lead plaintiffs” mit einem Antrag auf Zulassung als Sammelklage ergänzt und vom zuständigen Gericht geprüft. Im Wesentlichen geht es hier um die Darlegung der streitigen Rechtsfragen sowie die Definierung der betroffenen Gruppe (“class”). Es müssen weder die einzelnen Mitglieder, noch deren genaue Anzahl bekannt sein. Hinreichend ist, wenn sich die Gruppenzugehörigkeit durch objektiv feststellbare Kriterien bestimmen lässt. Trotz eines erheblichen Spielraums schreibt das US-Amerikanische Äquivalent zu unserer Zivilprozessordnung bestimmte Voraussetzungen vor, welche die Zulässigkeit einer Sammelklage begründen:
- Numerosity – Die betroffene Klasse muss so groß sein, dass eine Klageerhebung im Wege der Einzelklagen nicht realisierbar ist.
- Adequacy – Die Interessen der betroffenen Klasse müssen durch die Musterkläger ausreichend geschützt werden.
- Commonality – Es muss ein gemeinsamer Streitpunkt aller Betroffenen gegeben sein.
- Typicality – Es muss diesbezüglich eine gemeinsame Betroffenheit der Kläger oder Beklagten vorliegen.
Ist der Antrag auf Zulassung der Sammelklage erfolgreich, folgt im Anschluss das Hauptverfahren, welches durch Urteil oder Vergleich beendet wird. Der letzte Schritt besteht in der Verteilung der erstrittenen Summe. Durch eine öffentliche Benachrichtigung werden Gruppenmitglieder informiert, die eine Erstattung ihrer Individualschäden beantragen können. Nach einer umfassenden Prüfung wird schließlich die entsprechende Kompensation ausgezahlt.
Die Sammelklage birgt vor allem für Verbraucher viele Vorteile in sich. Namentlich sind dies vor allem das fehlende Kostenrisiko, welches vollständig bei dem “lead plaintiff” liegt, und das fehlende Erfordernis einer aktiven Mitwirkung am Prozess. Der betroffene Verbraucher muss nicht erst einzeln seine unmittelbare Betroffenheit, sowie kausal dazu den ihm widerfahrenen Schaden nachweisen. Er muss lediglich ihre Zugehörigkeit zur jeweiligen betroffenen “class” belegen. Andererseits stellt die automatische Bindungswirkung für alle Gruppenmitglieder auch ein erhebliches Risiko dar. Entscheidet das Gericht zuungunsten der Gruppe, ist eine Individualgeltendmachung der Ansprüche nicht mehr möglich. Es besteht zwar ein Recht, aus der Sammelklage auszuscheiden (Opt-Out-Möglichkeit), die Frist hierfür endet jedoch regelmäßig lange vor dem Ende des Verfahrens, so dass das Abwarten einer wünschenswerten Verfahrensentwicklung unmöglich wird. Diese strengen Austrittsmöglichkeiten sollen verhindern, dass beim Ausscheiden vieler Verbraucher widersprüchliche Urteile gefällt werden, die durch die Sammelklage gerade vermieden werden sollen.
Welchen Zweck hat die Sammelklage in den USA?
Die Sammelklage ist ein umfassendes Rechtsmittel, dessen Anwendbarkeit sich auf viele Bereiche des Zivilrechts erstreckt. Im Verlauf der Jahre haben sich bestimmte Standardfälle herausgebildet, in denen die Sammelklage häufig zur Anwendung kommt. Hierzu zählen vor allem Bürgerrechtsklagen, Klagen von Kapitalanlegern sowie Verbraucherrechtsklagen. Die Sammelklage soll hier die Machtposition großer Konzerne gegenüber Verbrauchern beseitigen und einen Rechtsstreit auf Augenhöhe schaffen.
Die Sammelklage ist in den USA weit verbreitet und gehört zum juristischen Alltagsgeschäft. Sie hat jedoch den Ruf, missbräuchlich genutzt zu werden, um Unternehmen durch teure Vergleiche in die Knie zu zwingen. Dies liegt daran, dass die Kosten einer Sammelklage von der prozessführenden Rechtsanwaltskanzlei in Vorausleistung getragen werden müssen. Diese lässt sich im Gegenzug eine hohe Erfolgsprovision zusichern. Es haben sich mehrere Rechtsanwaltskanzleien auf die Erhebung von Sammelklagen spezialisiert, um so einen möglichst hohen Profit zu erreichen. Mit dieser Strategie schießen die Kanzleien manchmal über das Ziel des Verbraucherschutzes hinaus und sorgen für eine nicht erforderliche Schädigung des Unternehmens. Dieser Missbrauch entspricht nicht dem sonst hohen moralischen Anspruch des Rechtssystems. Teilweise wird eine Rechtfertigung jedoch gerade in der hohen wirtschaftlichen Belastung der Unternehmen gesehen, damit diese von ähnlichen Rechtsverletzungen in Zukunft absehen.
Gab es in den USA eine Sammelklage im Abgasskandal?
Seit Bekanntwerden des Dieselskandals wurde in den USA mehrfach Sammelklagen gegen VW eingereicht. Dabei hat der Autokonzern gleich mit mehreren Vorwürfen zu kämpfen. In erster Linie richten sich die Beanstandungen wie zu erwarten gegen die Abgasmanipulation. Aber auch wegen kartellrechtlicher und kapitalmarktrechtlicher Vorwürfe sowie betriebsinterner Diskriminierung wurden mittels Sammelklage rechtliche Schritte gegen VW eingeleitet. In allen Fällen geht es primär um Schadensersatzforderungen, welche gesammelt im Namen einer Vielzahl von Mandanten durchgesetzt werden sollen.
Der Autohersteller hat Sammelklagen im Dieselskandal bisher durch Vergleiche bezwingen können. Laut Medienberichten sollen VW als Folge dieser Vergleiche und anderer Entschädigungszahlungen in den USA bereits Kosten in Höhe von 25 Milliarden Euro entstanden sein.
Doch nicht nur VW ist betroffen. Im März 2018 ging die erste große Sammelklage gegen BMW wegen Abgasbetrugs ein – nur wenige Tage nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Autohersteller. Verfasser war die amerikanische Anwaltskanzlei Hagens Berman Sobol Shapiro, welche auf Sammelklagen spezialisiert ist. Der Ton der Klageschrift fiel harsch aus, die Worte deutlich. Mittlerweile räumt der Konzern zwar Softwarefehler ein, jedoch keine illegale Softwaremanipulation. Der Fall BMW nahm jüngst eine unerwartete Wendung: Die amerikanische Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) fand nach Untersuchungen keine Beweise für eine bewusste Manipulation, bezog sich dabei jedoch explizit auf amerikanische Modelle. Die Entlastung BMWs lässt sich daher nach eigenen Angaben der Behörde nicht auf die Situation in Europa übertragen und ist losgelöst vom internationalen Skandal zu verstehen.
Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?
Bei der kostenlosen Musterfeststellungsklage macht ein Verband stellvertretend für die Verbraucher ihre Rechte geltend. Hierfür muss der Verband vortragen können, dass mindestens zehn Verbraucher durch denselben Sachverhalt betroffen sind. Diese zehn Fälle werden vom zuständigen Gericht umfassend geprüft.
Ist diese Voraussetzung erstmal erfüllt (was im Falle des Dieselskandal kein Problem darstellen wird), wird die Klage in einem öffentlichen Klageregister veröffentlicht. Damit die Klage schlussendlich vor Gericht behandelt wird, müssen sich im Klageregister mindestens weitere 50 Personen anschließen. Eine Obergrenze für die Anzahl der Teilnehmer gibt es dagegen nicht.
Nach einer abschließenden Behandlung durch das Gericht wird das Musterfeststellungsverfahren entweder durch Urteil oder durch Vergleich beendet. Ergeht ein Urteil, müssen die Teilnehmenden individuelle Klagen erheben, um die genaue Höhe des Schadensersatzes oder anderer Ansprüche zu ermitteln.
Gibt es auch in Deutschland eine Sammelklage?
Nein, das deutsche Rechtssystem kennt keine Klageart, die der US-amerikanischen Sammelklage entsprechen würde. Auch bei uns gilt grundsätzlich das Prinzip der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen. Jeder Geschädigte muss seinen Schaden und das Verschulden des Schädigers in einem eigenen Verfahren beweisen.
Neben einigen prozessualen Vorschriften, die eine gemeinsame Prozessführung ermöglichen – beispielsweise durch Bildung von Streitgenossenschaften oder durch Prozessverbindung (§ 147 ZPO), existieren auch in der deutschen Rechtsordnung vereinzelt Mittel zum kollektiven Rechtsschutz. Nennenswert sind die Musterklage im Kapitalanlagerecht, die Verbandsklage im Umweltrecht sowie die Musterfeststellungsklage, die am 01.11.2018 in Kraft treten ist.
In Bezug auf den Abgasskandal ist vor allem die Musterfeststellungsklage von besonderem Interesse für die betroffenen Verbraucher. Durch die verbindliche Feststellung anspruchsbegründender Tatsachen soll allen angemeldeten Verbrauchern eine relativ risikolose Geltendmachung von Ansprüchen ermöglicht werden. Auch wenn die Musterfeststellungsklage dieselben Ziele verfolgt wie die US-amerikanische Sammelklage, ist die rechtliche Umsetzung anders.
Was bedeutet es, wenn ein Unternehmen in Deutschland die Sammelklage anbietet?
Eine “richtige” Sammelklage gibt es in Deutschland nicht. Dennoch wird im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bundesweit von einigen Kanzleien und weiteren Anbietern mit der “Sammelklage” geworben. Viele Verbraucher stellen sich daher die Frage, was sich dahinter verbirgt. Diese Anbieter bedienen sich bei ihrem Geschäftsmodell des Rechtsinstituts der Anspruchshäufung (§ 260 ZPO). Hinter den Anbietern stehen größtenteils sogenannte Prozessfinanzierer.
Danach kann der Kläger (das Unternehmen) mehrere Ansprüche gegen denselben Beklagten (hier der Autohersteller) geltend machen. Voraussetzung ist, dass das gleiche Gericht zuständig ist und alle Ansprüche mittels derselben Prozessart durchgesetzt werden können. Um die Geltendmachung zu ermöglichen, lässt sich das Unternehmen die einzelnen Forderungen der Verbraucher gegen den Autohersteller abtreten. Dieses Verfahren betitelt das Unternehmen als “Sammelklage”.
Am bekanntesten ist das Unternehmen MyRight, welches bereits eine “Sammelklage” gegen VW eingereicht hat. Zu beachten ist allerdings, dass sich das Unternehmen hohe Erfolgsprovisionen versprechen lässt. Ist die Klage erfolgreich, müssen die Beteiligten einen Anteil der Summe an den Prozessfinanzierer abgeben. Es handelt sich daher keineswegs um eine Sammelklage wie in den USA, sondern eher um einen Marketing-Trick.
Ist diese Art der “Sammelklage” besser als eine Einzelklage?
Die deutsche “Sammelklage” stellt auf den ersten Blick eine einfache und empfehlenswerte Alternative für die betroffenen Dieselfahrer dar. Die Klage bringt jedoch auch zahlreiche Nachteile mit sich. Nach jetziger Lage stellt sie vermutlich die ungünstigste Art der Anspruchsgeltendmachung im Abgasskandal dar.
Einer der größten Nachteile gegenüber der US-amerikanischen Sammelklage ist, dass diese Klage logischerweise nur eine Wirkung für die Geschädigten entfaltet, die ihre Ansprüche abgetreten haben. In den USA ist das Urteil einer Sammelklage gegenüber jedem wirksam, der von dem entsprechenden Sachverhalt betroffen ist – unabhängig davon, ob er selbst am Verfahren teilgenommen hat oder nicht.
Deutsche Unternehmen finanzieren ihre Klagen ähnlich wie die US-amerikanischen Kanzleien durch eine Erfolgsprovision, welche aktuell bis zu 35% betragen kann und somit einen großen Teil des Gesamtwertes ausmacht. Darin liegt ein weiterer und erheblicher Nachteil. Diese Kosten fallen im Rahmen einer erfolgreichen Einzelklage nicht an, denn dann sind sowohl die Prozess- als auch die Rechtsanwaltskosten von der Beklagtenseite zu erstatten.
Vor allem MyRight versucht Kunden anzulocken, indem das Unternehmen mit der Übernahme sämtlicher Prozess- und Anwaltskosten wirbt – und das sogar im Falle einer Klageabweisung. Dies ist der alleinige Vorteil für die Verbraucher. Die Chancen vor Gericht zu verlieren sind jedoch momentan sehr gering. Die deutschen Gerichte entscheiden großteils für die Endkunden und verurteilen vor allem VW zu einer Rücknahme des Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises.
VW verliert die überwiegende Anzahl der Gerichtsprozesse. Daher stellt die sog. Sammelklage in Deutschland bei der momentanen Rechtslage nur eine kostenintensive Alternative zur Einzelklage dar. Die 35% Erfolgsprovision stellen damit Kosten dar, die vermieden werden können. Für betroffene Verbraucher, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, erübrigt sich die Frage des Kostenrisikos durch eine Deckungszusage des Versicherers. Alle anderen können ab dem 01.11.2018 die neue Musterfeststellungsklage in Anspruch nehmen, die nicht nur kostenlos ist, sondern auch die Hemmung der Verjährung der Ansprüche bewirkt.
Die deutsche “Sammelklage” ist somit nicht zu empfehlen.
Was funktioniert die Musterfeststellungsklage?
Mit dem Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage hat der deutsche Gesetzgeber auf den immer lauter werdenden Ruf nach einem effektiven Kollektivrechtsschutz reagiert und die entsprechende Empfehlung der Europäischen Kommission umgesetzt.
Es ist ab dem 01.11.2018 möglich, eine Musterfeststellungsklage zu erheben. Sie stellt eine besondere Form der Verbandsklage dar. Die Klagebefugnis liegt somit nicht bei den Verbrauchern selbst, sondern bei einer begrenzten Anzahl an verbraucherschützenden Verbänden. Durch diese Einschränkung soll ein Missbrauch vermieden werden, wie er bei der Sammelklage in den USA stattfindet.
Ziel der Musterfeststellungsklage ist die verbindliche Feststellung anspruchsbegründender Umstände – in Bezug auf den Dieselskandal also das Bestehen eines Schadens infolge der Softwaremanipulation durch VW. Dabei können alle Fragen geklärt werden, die die einzelnen Fälle gemeinsam haben. Um Ansprüche aus der Musterfeststellungsklage ableiten zu können, müssen sich die betroffenen Verbraucher im öffentlichen Klageregister anmelden. Dieses Verfahren ist für Sie kostenlos.
Geklärt werden kann in der Musterfststellungsklage jedoch nur das grundsätzliche Bestehen eines Anspruchs. Über die genaue Höhe des individuellen Anspruchs wird erst anschließend in einem weiteren Verfahren entschieden. Das Gericht ist hierbei allerdings an die Feststellungen des Musterfeststellungsurteils gebunden, so dass auch dort im Falle einer Entscheidung zugunsten der Verbraucher kein Prozess- und Kostenrisiko mehr besteht.
Musterfeststellungsklage im Vergleich zu Sammelklage und Einzelklage
Die neue Musterfeststellungsklage überzeugt in vielerlei Hinsicht. Nach dem Vorbild der US-amerikanischen Sammelklage schafft sie eine Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen, ohne dass sich die betroffenen Verbraucher selbst am Gerichtsverfahren aktiv beteiligen müssen. Die Teilnahme soll zudem völlig kostenlos erfolgen. Hiermit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass auch jeder seine Ansprüche geltend macht – ohne sich dabei Sorgen um die sonst oft enormen Prozess- und Rechtsanwaltskosten machen zu müssen.
Gerade aus finanzieller Sicht stellt die Musterfeststellungsklage eine deutlich bessere Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen dar, als die hierzulande von Unternehmen angebotene “Sammelklage”. Im Falle eines Erfolgs behält der jeweilige Prozessfinanzierer einen Teil Ihrer Forderung. Dieser kann bis zu 35% betragen. Die Musterfeststellungsklage ist für den Verbraucher in jedem Fall kostenlos. Die hohe Erfolgsbeteiligung stellt somit eine vermeidbare Ausgabe dar.
Wird die Musterfeststellungsklage mit einem Vergleich beendet, können Sie sich, sofern Sie sich der Klage angeschlossen haben, auf die Auszahlung einer Entschädigung freuen. Wird das Gerichtsverfahren dagegen mit einem Urteil beendet, muss der Verbraucher anschließend einen Einzelprozess führen, um die genaue Höhe der Ansprüche zu ermitteln. Dieser Nachteil wiegt jedoch nicht so schwer, da das Bestehen des Anspruchs im Musterprozess schon festgestellt wurde und das Gericht im Folgeverfahren an diese Entscheidung gebunden ist. Im Hinblick auf die derzeitige Rechtsprechung der deutschen Gerichte, die stark überwiegend zugunsten der Verbraucher ausgeht, muss man sich somit nahezu keine Sorgen über den Ausgang des Folgeverfahrens machen. So ist das Prozesskostenrisiko bei der Musterfeststellungsklage minimal.
Gegenüber der Einzelklage ist die Musterfeststellungsklage vorzugswürdig, sofern der Verbraucher keine Rechtsschutzversicherung hat und das Kostenrisiko scheut. Andererseits ist das Kostenrisiko, wie schon erwähnt, aufgrund der momentan sehr hohen Erfolgschancen gering. Der sichere Weg, ohne Rechtsschutzversicherung, ist dennoch die Beteiligung an einer Musterfeststellungsklage und der anschließende Einzelprozess. Der Nachteil gegenüber der Einzelklage besteht in der Länge der Verfahrensdauer. Daher ist im Fall einer bestehenden Rechtsschutzversicherung immer zu einer Einzelklage zu raten. Aufgrund der sehr eindeutigen Rechtslage sind die Rechtsschutzversicherungen verpflichtet, eine Deckungszusage zu erteilen. Der Verbraucher trägt in diesem Fall keine Kosten.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen Anspruch haben oder welcher Weg für Sie der beste ist, dann kontaktieren Sie uns. Unsere Anwälte überprüfen ihren Fall unter Berücksichtigung aller möglichen Risikofaktoren und finden den günstigsten Weg, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Anmeldung zur Musterfeststellungsklage.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.