5. August 2020

Dieselskandal: Rechtsschutzversicherer beklagen hohe Kosten

Rechtsschutzversicherer beklagen hohe Kosten
Rechtsschutzversicherer beklagen hohe Kosten

Der Dieselskandal betrifft nicht nur Dieselbesitzer und Autohersteller, auch die Rechtsschutzversicherer beklagen hohe Kosten. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben seit Bekanntwerden des Abgasskandals rund um VW, Audi, Porsche, Daimler und Co. etwa 247.000 Dieselbesitzer ihren Rechtsschutz in Anspruch genommen.

Nach GDV-Angaben seien bei den Versicherern seit Beginn des Abgasskandals insgesamt Ausgaben von rund 667 Millionen Euro dafür angefallen. Den Großteil dessen machen demnach Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten aus. Für den Anstieg sieht der GDV zwei Ursachen: zum einen die Musterfeststellungsklage gegen VW, zum anderen eine Zunahme an Verfahren gegen andere Automobilhersteller wegen vermuteter Abgasmanipulation, beispielsweise bei Daimler.

Rechtsschutzversicherer drücken sich immer häufiger

Dies sind beeindruckende Zahlen – daher ist es auch nicht verwunderlich, dass viele Rechtsschutzversicherer sich immer häufiger vor der Kostenübernahme drücken wollen. Viele Menschen schließen eine Rechtsschutzversicherung ab, damit diese im Idealfall die anfallenden Kosten für Anwälte oder Prozesse übernimmt. Kommt es zu einem Rechtsfall, muss man bei der Versicherung eine Deckungsanfrage stellen.

Aber bei den Versicherten herrscht regelmäßig Ratlosigkeit, wenn die Assekuranz die Deckungsanfrage ablehnt. Dies passiert, wenn gewisse vertragliche Voraussetzungen nicht bestehen, die Versicherungspolice den Fall nicht abdeckt oder die Versicherung fehlende Erfolgsaussichten anführt. In den meisten Fällen liefern die Versicherer jedoch unzureichende Begründungen und nutzen die Unwissenheit ihrer Kunden, um keine Deckungszusage geben zu müssen.

90 Prozent der Ablehnungen unzureichend

»Wir stellen fest, dass Rechtsschutzversicherer immer häufiger versuchen, sich um ihre Deckungspflicht herumzudrücken«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Eine Ablehnung der Deckungszusage ist noch lange kein Grund, diese Entscheidung tatenlos hinzunehmen und es dabei zu belassen. Wir schätzen, dass etwa 90 Prozent der Ablehnungen unzureichend sind, da Rechtsschutzversicherungen ihre Ablehnungen nicht ausreichend begründen. Ist diese Begründung unzureichend, können die Verbraucher der Ablehnung widersprechen und eine erneute Prüfung fordern.«

Versicherte werden abgewimmelt

Aber soweit kommt es meist gar nicht. Viele Verbraucher belassen es bei der Absage ihrer Versicherung und ziehen einen Widerspruch nicht in Betracht. Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff: »Es kommt vor, dass Versicherer ihre Kunden gleich schon am Telefon abwimmeln und diese die Absage dann einfach so hinnehmen – ein Kalkül, damit die Kunden abgehalten werden, ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir raten immer, sich bei Deckungsanfragen anwaltliche Hilfe zu holen. Unsere Anwälte wissen, was Versicherer leisten müssen und was nicht, und sie können gleich aktiv werden, wenn eine Versicherung die Deckungsanfrage ablehnt.«

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