Abgasskandal: Hardware-Nachrüstung, Umtauschprämie oder Klage?
Welche Optionen haben die Opfer von Diesel-Gate?
I. Welche Optionen habe ich, wenn ich das Fahrzeug behalte?
- Warum die geplanten Hardware-Nachrüstung derzeit nicht zu empfehlen ist
- Nicht alle Autohersteller werden Hardware-Lösungen anbieten
- Die Autohersteller bestimmen selber, welchen Kostenanteil sie übernehmen
- Die Autohersteller werden wohl keine umfassende Garantie übernehmen
- Hardware-Nachrüstung hat negative Folgen für das Auto
- Fazit zu den Hardware-Nachrüstungen:
II. Warum auch die Umtauschprämien derzeit keine gute Option sind.
- Fahrverbote trotz Neufahrzeug?
- Autohersteller bestimmen Höhe der Umtauschprämie selbst
- Umtauschprämie nicht für alle
- Zeitliche Beschränkung der Umtauschprämie?
- Fazit zu den Umtauschprämien
III. Ist die Klage gegen VW und Co eine gute Lösung für mich?
- Die Musterfeststellungsklage als Option für nicht Rechtschutzversicherte
- Was sind die Vorteile des individuellen Prozesses?
- Fazit zur Klage gegen den Autohersteller
IV. Ich will eine individuelle Beratung – wo bekomme ich Hilfe?
I. Welche Optionen habe ich, wenn ich das Fahrzeug behalte?
Software-Updates waren die Schmalspurlösung mit denen VW, AUDI, Daimler und Co versucht haben, ihre Kunden bislang abzufrühstücken. Vielfach wurde bemängelt, dass es nach dem Software-Update zu Problem mit der Abgasrückführung, AdBlue und Kraftstoffmehrverbrauch gekommen ist. Warum die Politik nun endlich in die Gänge zu kommen scheint, ist aber vor allem, weil auch nach dem Software-Update die Dieselfahrzeuge immer noch viel zu viel giftige Stickoxide ausstoßen.
Weil die Politik in Deutschland die ganze Abgasproblematik zu lax gehandhabt hat, hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Nun soll es Hardware-Lösungen und Umtauschprämien geben.
1. Warum die geplanten Hardware-Nachrüstung derzeit nicht zu empfehlen ist
Die Regierung kündigte nun an, es werde Hardware-Nachrüstungen geben. Die geplante Hardware-Nachrüstung weist aber gleich drei Unsicherheiten auf, alle drei sind gravierend:
- Nicht alle Autohersteller werden Hardware-Lösungen anbieten
- Die Autohersteller bestimmen selbst, welchen Kostenanteil sie übernehmen
- Die Autohersteller werden wohl keine umfassende Garantie übernehmen
- Die Hardware-Nachrüstungen führen zu Mehrverbrauch und Komfort-Verlust
2. Nicht alle Autohersteller werden Hardware-Lösungen anbieten
Die Autohersteller bestimmen selbst, ob sie Hardware-Lösungen anbieten wollen. Bundesverkehrsminister Scheuer hat bekannt gegeben, dass BMW Hardware-Lösungen verweigern wird. Daimler sei noch unentschlossen. In welchen Umfang VW Hardware-Lösungen anbieten wird, ist derzeit unklar.
3. Die Autohersteller bestimmen selber, welchen Kostenanteil sie übernehmen
Bundesverkehrsminister Scheuer hat angekündigt, dass es keine gesetzliche Verpflichtung der Autohersteller geben wird, die Kosten vollständig zu übernehmen. Die Autohersteller sind ihrer Verantwortung im Abgasskandal bisher nicht im Ansatz gerecht geworden. Es gilt daher als sicher, dass die Verbraucher die Kosten für die Hardware-Nachrüstung zumindest teilweise tragen müssen.
4. Die Autohersteller werden wohl keine umfassende Garantie übernehmen
Ein Fahrzeug ist ein hochkomplexes „Gesamtwerk“, jeder Eingriff hat ungewisse Folgen. Es wird aber keine gesetzliche vorgeschriebene Garantie für die Hardware-Nachrüstungen geben. Dass die Autohersteller freiwillig umfangreiche Garantien übernehmen werden, wird wohl Wunschdenken bleiben. Die Autohersteller weigern sich sogar für die kleine Lösung – das Software-Update – umfangreiche Garantien auszusprechen. Ebenso soll es für die Hardware-Nachrüstungen keine ausreichenden Garantien geben.
Der Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück kritisiert in einem Interview mit der Bild-Zeitung die fehlenden Garantien für die Hardware-Nachrüstungen scharf:
„Ich bin auf den ADAC und die Anbieter von Nachrüstungen bei Diesel-Fahrzeugen stinksauer. Der ADAC hatte eine große Klappe. Sie haben immer gesagt: Nachrüsten, Nachrüsten, Nachrüsten und allen erzählt, wie leicht es angeblich sei. Jetzt, wo es darauf ankommt, machen sie einen Rückzieher und wollen für die Technik keine Garantie übernehmen. Das war eine Diskussion im luftleeren Raum. Das ist unanständig und das geht gar nicht“
In der Infobröschure des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heißt zu den fehlenden Garantie bei den Software-Update:
„Umfassende Garantien für das Software-Update werden von den Herstellern nicht gegeben, das hat der vzbv unermüdlich von den Herstellern gefordert. Es gibt lediglich eine „vertrauensbildende Maßnahme“ seitens VW, die bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems betreffen und auf zwei Jahre und eine maximale Laufleistung des Fahrzeuges begrenzt sind.“ Nachrüsten ohne Garantie ist selbstverständlich viel zu wenig. Warum solllte der Verbraucher Schäden an seinem Fahrzeug durch die Nachrüstung selber zahlen?
5. Hardware-Nachrüstung hat negative Folgen für das Auto
Bei der Hardware-Nachrüstung wird in die bestehende Technik des Fahrzeugs eingegriffen. Fehler und Mängel sind so vorprogrammiert. Auch warnt VW selbst schon seine Kunden vor den Hardwae-Updates:
„Wir weisen darauf hin, dass mit einer Nachrüstung Mehrverbrauch und Komforteinbußen verbunden sind.“
Mehr ist dazu nicht zu sagen.
6. Fazit zu den Hardware-Nachrüstungen:
Allein auf eine Hardware-Lösung sollten sie sich nur dann einlassen, wenn Ihr Autohersteller eine umfassende Garantie übernimmt. Ob die Garantie ausreichend ist, sollten Sie von einem Fachmann klären lassen. Ohne eine solche Garantie, haben sie schlimmsten Falls ein defektes Dieselfahrzeug am Bein und riskieren, dass Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller verjähren.
II. Warum auch die Umtauschprämien derzeit keine gute Option sind.
Ob die Umtauschprämien zumindest für einige Verbraucher eine gute Option sein könnten, kann man zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. Es soll sogar unklar sein, ob auch Neufahrzeuge Fahrverboten unterliegen können. Scharf zu kritisieren ist außerdem, dass die Höhe der Umtauschprämie unklar ist und die Umtauschprämien örtlich und zeitlich begrenzt seien sollen.
1. Fahrverbote trotz Neufahrzeug?
Unklarheiten hinsichtlich der Fahrverbote bestehen sogar bei Neufahrzeugen, die man mit den Umtauschprämien kaufen soll. Viele Neufahrzeuge sind nämlich auf der Straße noch viel dreckiger, als vorgesehen.
Das Problem ist der neue Prüfverfahren mit denen der Stickoxidausstoß auf der Straße und nicht bloß im Labor getestet wird. Das neue Prüfverfahren wird in der milderen Version (Euro 6d-temp) erst im September 2019, in der endgültigen Version sogar erst 2020 (Euro 6d) verbindlich. Es ist also nicht auszuschließen, dass sich Millionen von Verbraucher nun mit neuen Dieselfahrzeugen ausstatten, die hohe Emissionen ausstoßen- die Gefahr von Fahrverboten also weiterhin nicht endgültig gebannt ist.
Sogar der ADAC rät derzeit von dem Kauf von neuen Diesel ab und formuliert folgende Warnung:
„Wer weiterhin in städtische Umweltzonen fahren möchte, in denen neue Fahrverbote drohen, sollte sich für eine Alternative zum Diesel entscheiden oder aber mit dem Kauf eines Diesels noch warten, bis Fahrzeuge mit dem neuen Abgasstandard Euro 6d-TEMP bzw. Euro 6d verfügbar sind.“
Ebenso sieht es der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch. Die zur Verfügung stehenden gebrauchten Diesel-6-Fahrzeuge seien mehr als fünfmal schmutziger als erlaubt, so Resch. Resch sagte im Deutschlandfunk, dass die von Verkehrsminister Scheuer eingebrachten Umtauschprämien ein Verkaufsprogramm für schmutzige Diesel-Fahrzeuge sind. Resch wies so auf das Risiko für die Käufer hin, trotz Kauf eines Neufahrzeugs den kommenden Fahrverboten zu unterliegen.
Sogar die die Umweltministerin Svenja Schulze warnt vor überzogenen Erwartungen an „Umtauschrabatte“. „Es kann sein, dass der neue Euro-6-Diesel auf der Straße auch nicht weniger Stickoxide ausstößt als der zurückgegebene Euro-4- oder Euro-5-Diesel“.
2. Autohersteller bestimmen Höhe der Umtauschprämie selbst
Die Autohersteller sollen die Höhe der Umtauschprämie selbst bestimmen. Bundesverkehrsminister Scheuer sprach auf der Pressekonferenz am 2. Oktober 2018 unverhohlen davon, dass er davon ausgehe, dass die Höhe der Umtauschprämie der Markt regeln werde. Die Autohersteller können also selber kalkulieren, was für sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Scheuer scheint wohl vergessen zu haben, dass dies eben jene Autohersteller sind, die nicht nur durch den millionenfachen Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen den Abgasskandal ausgelöst haben und ihre Kunden dann im Stich gelassen haben. Ebenjene Autohersteller sollen nun selbst bestimmen, wie sie sich möglichst gewinnbringend aus dem Abgasskandal herausmanövrieren können. Das ist paradox, kurzsichtig und eindeutig nicht im Interesse der Bürger und Diesel-Fahrer.
3. Umtauschprämie nicht für alle
Nur Verbraucher die unmittelbar von Fahrverboten betroffenen sind, sollen die Umtauschprämie überhaupt in Anspruch nehmen können. Dies sind also nur Personen, die in einer Stadt mit Fahrverboten wohnen oder in eine solche Stadt hineinpendeln.
Es gibt also keine Regelung für die nicht unmittelbar Betroffenen, die aber trotzdem in Städte mit Fahrverboten hineinfahren wollen. Unklar ist auch, ob es eine Neuauflage der Umtauschprämie geben wird, wenn es zu weiteren Fahrverboten kommen wird. Zunächst sollen hier nur die Städte: München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Düren, Hamburg, Limburg an der Lahn, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt, Bochum und Ludwigsburg. Berlin und Frankfurt/Main fallen nicht darunter.
4. Zeitliche Beschränkung der Umtauschprämie?
In der Pressekonferenz am 2. Oktober 2018 hieß es von Seiten der Koalitionsvertreter, dass die Umtauschprämien nur bis Ende November 2018 gewährt werden sollen. Näheres ist nicht bekannt.
5. Fazit zu den Umtauschprämien
Nur wenige Verbraucher werden die Umtauschprämie überhaupt in Anspruch nehmen können. Ob sich diese Verbraucher mit dem Kauf eines Neufahrzeuges selbst etwas Gutes tun, ist unklar.
Die Umtauschprämie wird daher bereits jetzt als Geschenk an die Autoindustrie kritisiert. Zum einen, weil die Autohersteller ihre bislang schwer verkäuflichen Dieselfahrzeuge loswerden und zum anderen, weil die Umtauschprämie dazu beitragen könnte die Klagewelle gegen VW und Co aufzuhalten.
Die Verbraucher sollten die Ungewissheit zu den Umtauschprämien nicht in Kauf nehmen. Zumindest dann nicht, wenn es sich um ein Fahrzeug mit dem VW Motor EA189 handelt. Abwarten ist wegen der drohender Verjährung keine Option.
III. Ist die Klage gegen VW und Co eine gute Lösung für mich?
Die Diesel-Klage ist die Option für alle, die auf Nummer sichergehen wollen. Die Chancen gegen VW und Co stehen mittlerweile gut. Gleich zwei Oberlandesgerichte haben angekündigt, VW zu verurteilen, die Landgerichte haben dies mit hunderten Urteilen bereits getan. Die Chancen gegen den VW-Konzern zu gewinnen, stehen nun nach dem offiziellen Bußgeld noch besser.
Wer gewinnt bekommt alle Kosten von den Autokonzernen wieder.
1. Die Musterfeststellungsklage als Option für nicht Rechtschutzversicherte
Die Musterfeststellungsklage ist eine Option für Leute, die keine Rechtschutzversicherung haben und die das Kostenrisiko geringhalten wollen und abwarten können. Das Musterfeststellungsverfahren hat im Vergleich zu Einzelklage aber auch Nachteile. Insbesondere Dieselfahrern mit Rechtschutzversicherung raten wir daher zu einem individuellen Prozess.
2. Was sind die Vorteile des individuellen Prozesses?
Bei einem individuellen Prozess kann mehr darauf geachtet werden, dass für den Einzelnen das Maximum herausgeholt wird.
Sie hat auch den Vorteil, dass ein endgültiges Ergebnis erzielt wird und man sich nach dem Urteil nicht noch über die Höhe des Anspruchs mit dem Autokonzern streiten muss.
In einem individuellen Verfahren kann man die Klage möglichst an einem Gericht erheben, dass VW in der Vergangenheit schon verurteilt hat.
Eingeklagt wird dann der Kaufpreis, den sie für das Fahrzeug bezahlt haben, dazu kommen die weiteren Kosten, etwa für Winterreifen. VW vertritt die Ansicht, dass für die gefahrenen Kilometer ein Nutzungsersatz abgezogen werden muss. Etliche Juristen sehen das anders.
Wenn Sie gewinnen, können sie also im günstigsten Fall all das zurückbekommen, was sie für das Fahrzeug investiert haben. Sofern Sie rechtschutzversichert sind, haben Sie im ungünstigen Fall lediglich den Selbstbehalt Ihrer Rechtsschutzversicherung, meist in Höhe von EUR 150 bis EUR 250, investiert.
3. Fazit zur Klage gegen den Autohersteller
Die Klage gegen die Autohersteller ist derzeit der einzige Weg um VW und Co dazu zu bringen für die Folgen des Abgasskandals einzustehen.
Personen mit Rechtschutzversicherung riskieren allenfalls den Verlust des Eigenanteils. Für Verbraucher ohne Rechtschutzversicherung und die das Kostenrisiko scheuen, ist auch die Musterfeststellungsverfahren eine gangbare Alternative.
Ich will eine individuelle Beratung – wo bekomme ich Hilfe?
Lassen Sie sich nicht weiter von halbgaren Lösungen abspeisen und machen Sie ihre Rechte gegen den VW Konzern oder die Daimler AG geltend. Abwarten sollten Sie nur, wenn VW ihnen einen Verjährungsverzicht für Ihre Ansprüche zugesagt hat. Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und unserem kompetenten Team. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! Das Erstgespräch ist immer kostenlos. Wir übernehmen auch gerne die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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