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Hammer-Urteil im Diesel-Abgasskandal: Ex-Managerin siegt gegen VW

Im Diesel-Abgasskandal muss VW erneut eine Schlappe hinnehmen: Das Arbeitsgericht Braunschweig hat sowohl die Kündigung als auch den Schadensersatzanspruch von VW  gegen die ehemalige VW-Ingenieurin Stefanie J. als unzulässig abgelehnt. VW muss ihr nun den Lohn, die Rentenansprüche und die geldwerten Vorteile ersetzen, die ihr seit ihrer Kündigung im vergangenen Jahr entgangen sind – und sie wieder einstellen. Ein Urteil mit weitreichenden Konsequenzen, da Richter Ingo Hundt auch davon überzeugt ist, dass die oberste Management-Riege des Konzerns über die Abgasmanipulationen Bescheid wusste.

VW kündigte Mitarbeiterin 2018

Als der Diesel-Abgasskandal 2015 publik wurde, hat VW einige Mitarbeiter freigestellt, die ebenfalls in den Skandal verwickelt waren. Dennoch hielt VW zunächst weiter an Stefanie J. fest und beförderte sie 2017 sogar zur leitenden Angestellten (mit einem Bruttomonatsgehalt von 15.333 Euro). Als es in der Dieselaffäre für VW brenzlig wurde, kündigte der Konzern der Managerin im August 2018 nach 23 Jahren Betriebszugehörigkeit. Der Vorwurf: Beteiligung am Einbau und an der Weiterentwicklung der Manipulations-Software zur Abgasreinigung. Nach eigener Aussage hat die Ingenieurin jedoch nicht selbst am sog. „Defeat Device“, der Abschalteinrichtung, gearbeitet. Ihre Kündigungsschutzklage konterte der Autohersteller mit einer Widerklage, in der das Unternehmen sie persönlich für den finanziellen Schaden aus der Dieselaffäre haftbar macht und Schadensersatz fordert. VW Diesel-Abgasskandal

Das Arbeitsgericht Braunschweig urteilt nun, dass die Kündigung unzulässig ist – das Kündigungsrecht sei zum Zeitpunkt ihrer Entlassung, drei Jahre nach Bekanntwerden ihrer Teilnahme an der Abgasmanipulation, bereits verwirkt gewesen. VW muss Stefanie J. wieder einstellen. Mit diesem vollstreckbaren Rechtstitel könnte sie jederzeit wieder bei VW arbeiten. Auch die Schadensersatzforderung von VW wurde vom Gericht als unzulässig abgewiesen. Der Automobilhersteller hatte versucht, die ehemalige Mitarbeiterin an den finanziellen Folgen des Diesel-Abgasskandals zu beteiligen, der sich aktuellen Hochrechnungen zufolge auf etwa 33 Milliarden Euro beläuft.

„Baut das ein – aber lasst euch nicht erwischen!“

Dieser Satz soll im November 2006 bei einem Treffen von VW-Bereichsleitern gefallen sein und beschert VW nun zusätzlichen Ärger. Laut Stefanie J. hat sie nicht an dem Treffen teilgenommen. Die grundsätzliche Frage, wer bei VW von der Abgasmanipulation wusste, bleibt weiterhin ohne Antwort. 2015 hatte Stefanie J. Daten gelöscht, was für den Konzern ein „erhebliche[r] Grund“ für eine Kündigung ist und diese rechtfertigt. Die Ingenieurin hingegen ist der Meinung, mit der Vernichtung der Beweise nur einer (versteckten) Aufforderung eines VW-Justiziars entsprochen zu haben und wollte ihrem Arbeitgeber den Rücken decken. Das Arbeitsgericht Braunschweig geht jedoch davon aus, dass die Führungsetage von VW an der Manipulation der Abgasreinigung beteiligt war und erkennt kein Verschulden auf Seiten der Angeklagten. Vor Gericht hatte Stefanie J. ausgesagt, dass sie auf Anweisung der Konzernspitze gehandelt habe.

Weitere Klagen von ehemaligen Mitarbeitern

VW Diesel-Abgasskandal Der Konzern ist unverändert der Ansicht, dass die Kündigung zu Recht erfolgt ist und prüft als nächsten Schritt eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht. Damit nicht genug, werden in kommender Zeit fünf weitere Klagen von ehemaligen Mitarbeitern in Braunschweig verhandelt. Ruhe wird im Hause VW also nicht so bald einkehren.

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