Erst Hamburg dann Stuttgart – Darf ich mit meinem Auto noch fahren?
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Februar 2018 hat die Bundesländer unter Zugzwang gesetzt. Die Richter stellten klar, dass Fahrverbote zum Zweck der Luftreinhaltung grundsätzlich zulässig sind und womöglich die einzige effektive Lösung zur Verbesserung der Luftqualität darstellen.
Die ersten streckenbezogenen Fahrverbote sind am 31.05.2018 in Hamburg in Kraft getreten. In Stuttgart gilt ab dem 01. Januar 2019 ein Fahrverbot für den gesamten Innenstadtbereich.
Welche Folgen hat das Fahrverbot für mich?
Ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Euronorm 5 soll zumindest nach Ansicht der CDU vermieden werden. Ab 2020 könnte dennoch ein die Euronorm 5 betreffendes Fahrverbot kommen, wenn es nicht gelingen sollte, die Luftqualität bis dahin zu verbessern.
Kommt die Landesregierung den Betroffenen entgegen?
Die Einfahrt in die Stuttgarter Innenstadt wird ab 2019 allen Dieselautos mit den Euronormen 1 bis 4 verwehrt sein. Das betrifft etwa 35 % aller Dieselfahrzeuge im Großraum Stuttgart.
Das Fahrverbot gilt dennoch nicht starr. Ähnlich wie in Hamburg wird es einige Ausnahmen geben. Diese waren Bedingung für das Einlenken von CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart. Eine Einigung in der grün-schwarzen Koalition konnte nur unter Zusicherung von Ausnahmen für Lieferanten und Handwerker erreicht werden. Darunter fallen auch Schichtdienstler, Pflegedienste, bestimmte Lieferanten und Kleinstbetriebe, sofern das Fahrverbot ihre Existent bedroht. Für Anwohner soll das Fahrverbot nach einer Übergangsfrist erst ab dem 1. April 2019 gelten.
Welche Kritik gibt es an dem Fahrverbot?
Die Anordnung der Fahrverbote in Stuttgart ist auf große Kritik gestoßen. Diese kommt vor allem aus der Opposition und der deutschen Umwelthilfe.
Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnet die Fahrverbote als beschämend. Diese seien zwar selbstverständlich zu begrüßen, in ihrem Ausmaß jedoch ineffektiv. Ein Fahrverbot müsste früher gelten und Fahrzeuge der Euronorm 5 erfassen. Außerdem hätte die Landesregierung ein Fahrverbot nur verhängt, um die Frist vom Verwaltungsgericht Stuttgart zur Klärung der Maßnahmen für den Luftreinhalteplan, einzuhalten.
Als Hintergrund der unzureichenden Fahrverbote sieht die deutsche Umwelthilfe den Einfluss der ortsansässigen Autohersteller Porsche und Daimler.
Für die Opposition stellt das Fahrverbot kein geeignetes Mittel dar, um eine bessere Luftreinhaltung zu erreichen. Nach Ansicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden Andreas Stoch werde das Fahrverbot nur zu einer minimalen Verbesserung der Luftqualität beitragen. Die betroffenen Dieselfahrzeuge mit der Euronorm 1 bis 4 würden ohnehin nach und nach durch Erneuerung der Fahrzeugflotte ausgetauscht werden. Im Gegenzug wären aber etwa 188.000 Fahrzeugbesitzer von dem Fahrverbot und dem damit einhergehenden Wertverlust ihrer Fahrzeuge betroffen. Auch der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann wird von der SPD kritisiert. Ein Ausbau des ÖPNV und eine Verbesserung durch saubere Busse hätte unter seiner Regierung nicht stattgefunden. Nach Ansicht der SPD müsste vor allem die Attraktivität des ÖPNV verbessert und Nachrüstungen an Diesel-Fahrzeugen durchgeführt werden.
Kontrolle des Fahrverbots?
Um eine Wirkung des Fahrverbots überhaupt sicherstellen zu können, muss dessen Einhaltung ab Inkrafttreten des Verbots Anfang 2019 kontrolliert werden. Wie eine solche Kontrolle aussehen soll und ob sie funktionieren wird, ist allerdings noch unklar. Vor allem die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisiert die Durchsetzbarkeit des Fahrverbots.
Grundlegendes Problem ist, dass dem Auto seine Euronorm nicht anzusehen ist und es bis jetzt kein automatisches Kontrollsystem zur Erkennung der Euronorm gibt. Laut der Deutschen Polizeigewerkschaft stünde der Polizei auch nicht genügend Personal zur Verfügung, um die Fahrzeugscheine an den Einfallstraßen zu kontrollieren. Zudem würden die ohnehin schon täglichen Staus an den Einfallstraßen durch solche Kontrollen verschlimmert werden.
Lösung des Problems könnte die Einführung einer Blauen Plakette zur Unterscheidung von Benzin- und Dieselmotoren sein. Die Deutsche Umwelthilfe hat zwar einen Vorschlag zur Verteilung der Blauen Plakette gemacht. Allerdings gibt es dazu noch keine gesetzliche Pflicht oder Vorgaben, da die Bundesregierung die Kennzeichnung bisher nicht für nötig hält.
Über uns
Ihre qualifizierten Partner im Abgasskandal
Ein Service von
BRR Automotive
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Viktoria-Luise-Platz 7
10777 Berlin
Baumeister Rosing
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Welserstraße 10-12
10777 Berlin
und
BRR Baumeister Rosing
Verbraucherkanzlei
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Viktoria-Luise-Platz 7
10777 Berlin
Audi
Mehr
Rückruf VW Touareg
VW Urteil
VW sittenwidrig
Daimler / Porsche
Klage gegen Daimler
Rückruf Porsche Macan
Weitere Informationen
Diesel Fahrverbot
Rechtsschutzversicherung
Software-Update
Musterfeststellungsklage