12. Februar 2021

ARD Plusminus zum Dieselskandal: Fünf illegale Abschalteinrichtungen bei Daimler-Fahrzeugen

ARD Plusminus zum Dieselskandal: Fünf illegale Abschalteinrichtungen bei Daimler-Fahrzeugen
ARD Plusminus zum Dieselskandal: Fünf illegale Abschalteinrichtungen bei Daimler-Fahrzeugen

Das ARD-Magazin »Plusminus« berichtete am 10. Februar 2021 zum Thema Dieselskandal über illegale Abschalteinrichtungen bei Daimler-Fahrzeugen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte bei Untersuchungen festgestellt, dass in Motoren von Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen fünf verschiedene Abschaltmechanismen eingesetzt werden. Reporter vom Bayerischen Rundfunk (BR) bekamen diese Erkenntnisse jetzt vom Bundesverkehrsministerium bestätigt. Warum dadurch der Druck auf Daimler im Abgasskandal immer stärker wächst und was diese Entwicklung für Mercedes-Benz-Dieselfahrer bedeutet, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Dieselskandal: KBA findet bei Daimler-Fahrzeugen fünf illegale Abschalteinrichtungen

Im Zuge des Abgasskandals hatte das KBA unter anderem auch Dieselfahrzeuge des schwäbischen Autoherstellers auf illegale Abschalteinrichtungen untersucht. Zuerst wurde die Behörde beim Transporter Vito fündig, woraufhin ein Rückruf angeordnet wurde. Im Laufe der Zeit traf es auch andere Mercedes-Modelle von der A- bis zur S-Klasse aus den Jahren 2008 bis 2018. Insgesamt wurden bisher weltweit knapp 1,4 Millionen Daimler-Fahrzeuge zurückgerufen, davon knapp 600.000 in Deutschland. In der Folge zogen zahlreiche Mercedes-Dieselfahrer vor Gericht und forderten Schadensersatz.

Daimler wehrt sich im Dieselskandal gegen Vorwurf von unzulässigen Abschalteinrichtungen

Das Unternehmen wehrt sich bis heute gegen den Vorwurf, in seinen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen zu verwenden. So hatte der Konzern auch Widerspruch gegen die zahlreichen KBA-Rückrufe eingelegt. Dies wurde für zahlreiche Daimler-Kunden, die im Dieselskandal Klage eingereicht hatten, zum Problem. Während der Konzern jegliche Äußerung zur Funktion der betreffenden Motortechnik verweigerte, lag es an den Klägern zu beweisen, dass das Unternehmen eine illegale Software zur Abgasmanipulation eingesetzt hat. Dies führte dazu, dass zahlreiche Klagen geschädigter Dieselkunden abgewiesen wurden oder laufende Verfahren sich seit geraumer Zeit hinziehen. Dadurch geht den Mercedes-Dieselkunden wertvolle Zeit verloren, da ihr Schadensersatzanspruch mit jedem weiteren Tag dahinschmilzt.

Daimler: vermehrt verbraucherfreundliche Urteile im Dieselskandal

Die jüngsten Entwicklungen im Diesel-Abgasskandal rund um Daimler machen den Autohersteller aber offenbar nervös. Seit mehreren Monaten verzeichnen Verbraucherschützer eine Zunahme an verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen in Sachen Mercedes, beispielsweise vor dem OLG Köln (Az.: 7 U 35/20) oder dem OLG Naumburg (Az.: 8 U 8/20). Im Dezember 2020 bekam ein Mercedes-Benz-Besitzer vor dem Landgericht Stuttgart Schadensersatz zugesprochen, da ein im Rahmen des Verfahrens erstelltes Gutachten eines unabhängigen IT-Experten das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung belegte. Ende Januar 2021 wies dann auch das KBA die Widersprüche der Daimler AG gegen die Rückrufe ab – eine weitere Schlappe für den Autobauer.

Fünf illegale Abschalteinrichtungen, teilweise zwei in einem Daimler-Fahrzeug

Die vom Bayerischen Rundfunk im Rahmen des ARD-Magazins „Plusminus“ nun veröffentlichte Bestätigung des Bundesverkehrsministeriums dürften dem Konzern weitere Sorgenfalten bereiten. Das Ministerium bestätigte den BR-Reportern, dass das zuständige KBA insgesamt fünf unzulässige Abschalteinrichtungen bei Mercedes-Benz-Fahrzeugen gefunden habe. Besonders brisant dürfte sein, dass das Ministerium die nachgewiesenen Strategien zur Steuerung der Vorrichtungen erstmals genauer beschrieb. Eine der besagten Abschalteinrichtungen betreffe den SCR-Katalysator, die vier anderen die Abgasrückführung in unterschiedlicher Ausprägung. Das Ministerium bestätigte auch, dass teilweise in einem Fahrzeug zwei der unzulässigen Vorrichtungen nebeneinander zur Anwendung kommen.

Verbraucherschützer: Bestätigungen könnten Geschädigten vor Gericht helfen

Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Diese Bestätigungen des Ministeriums könnten tatsächlich dafür sorgen, dass Daimler sich nicht mehr ohne Weiteres auf seiner Behauptung, keine illegalen Abschalteinrichtungen zu verwenden, ausruhen kann. Wir teilen die Auffassung des Experten Professor Michael Heese von der Universität Regensburg, der den Diesel-Abgasskandal seit Langem begleitet, in dem ›Plusminus‹-Bericht: Wenn nicht nur eine, sondern gleich mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen in einem Fahrzeug eingesetzt worden sind, um die Werte zu manipulieren, dann ist das durchaus ein Faktor, der bei dieser Gesamtwürdigung ins Gewicht fallen kann.«

Daimler: Kalte Füße im Dieselskandal?

Daimler versucht derweil, Kunden auf seiner Webseite gezielt vor einer Klage gegen den Konzern zu warnen. »Offenbar bekommt das Unternehmen kalte Füße«, so Dreschhoff. »Man will den Kunden einbläuen, dass Klagen sich nicht lohnen und zu einem hohen Prozentsatz verloren gingen, was durch die zunehmenden Urteile gegen Daimler zu widerlegen ist. Für uns ist das eindeutig ein Versuch, geschädigte Dieselfahrer vom Klagen abzuhalten. Auch VW hat diese Strategie schon versucht, wenn auch auf viel plumpere Weise. Wir raten nach wie vor allen Besitzern von Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen zur Prüfung, ob sie Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen können. Die Chancen stehen aufgrund der jüngsten Entwicklungen sehr gut. Aus unserer Sicht sind alle Daimler-Fahrzeuge mit Motoren des Typs OM 651, OM 622, OM 626, OM 654, OM 642 und OM 656 betroffen.«

Handeln Sie jetzt!

Lassen Sie sich nicht durch Abschreckmanöver oder dem Aussitzen des Dieselskandals durch den Hersteller verunsichern. Sie können nach wie vor Schadensersatzansprüche gegen Automobilhersteller geltend machen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 10.000 geschädigte Dieselkunden erfolgreich vertreten. Unter diesem Link können Sie ganz bequem von zu Hause aus und kostenfrei prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Möglichkeiten. Telefonisch können Sie uns unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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