10. Juli 2020

Dieselskandal: VW zahlt über 750 Millionen an Dieselfahrer – warum dennoch kein Ende von Dieselgate in Sicht ist

VW zahlt 750 Millionen an Dieselfahrer – Dieselskandal noch nicht zu Ende
VW zahlt 750 Millionen an Dieselfahrer – Dieselskandal noch nicht zu Ende

Die Volkswagen AG hat im Rahmen eines Vergleiches insgesamt mehr als 750 Millionen Euro an geschädigte Dieselfahrer ausgezahlt. Laut VW ist der Vergleich damit »im Wesentlichen abgewickelt« – aber ein Ende des Dieselskandals bedeutet das noch lange nicht. VW hatte sich im Zuge der Musterfeststellungsklage Anfang 2020 mit rund 240.000 Klägern auf einen Vergleich geeinigt. Daraufhin hatte der Konzern mit Entschädigungszahlungen an die Kunden begonnen. 

Trotz 750 Millionen Euro: das Ende noch lange nicht erreicht 

»Wir wissen, dass der Dieselskandal noch mal viel größere Kreise ziehen wird, auch wenn VW gerne so tut, als befänden wir uns bereits am Ende des Skandals«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing Rechtsanwälte. »Der Vergleich bezog sich auf Dieselfahrzeuge mit dem VW-Motor EA189. Mittlerweile beschäftigen sich die Gerichte aber auch mit weiteren Motortypen des VW-Konzerns, wie etwa dem EA288 und dem EA897.«  

Grundsätzlich Schadensersatz 

Hinzu kommt das bahnbrechende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2020. Dieser hatte entschieden, dass die Käufer von Dieselfahrzeugen durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt wurden. Somit steht Dieselfahrern grundsätzlich Schadensersatz zu. Die Geschädigten, deren Verfahren weder rechtskräftig entschieden noch per Vergleich beendet wurde, könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen. 

Immer mehr Fahrzeughersteller vor Gericht 

Auch bei anderen Herstellern wie etwa Daimler nehmen die Klagen wegen unerlaubter Abschalteinrichtungen zu. Viele dieser Einrichtungen, die angeblich zum Schutz des Motors verbaut wurden, entsprechen nicht den EU-Vorgaben, ist sich Rechtsanwalt Dreschhoff sicher. »Wir gehen davon aus, dass alle Hersteller von Dieselfahrzeugen zumindest der letzten 10 Jahre betrogen haben, um Grenzwerte zu erreichen. Das ist erst die Spitze des Eisberges, auch für andere Hersteller wird die Luft dünner.« 

Weitere BGH-Urteile im Juli 2020 

Das BGH-Urteil vom Mai 2020 ist für viele Dieselfälle eine wichtige Weichenstellung und gilt als richtungsweisend, dennoch sind immer noch viele Rechtsfragen offen. Deshalb stehen Ende Juli 2020 bereits drei weitere wichtige Verhandlungen am BGH zum Thema Dieselskandal an, unter anderem zu Zahlungen von sogenannten Deliktszinsen oder zu Käufen betroffener Fahrzeuge nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Diese Verhandlungen sollen weiter Klarheit für Verbraucher schaffen. 

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht! 

Nach wie vor sind Klagen gegen VW, Audi, Daimler und Co. möglich! Die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing Rechtsanwälte steht Ihnen gerne jederzeit für bestehende Fragen zur Verfügung. Vermuten auch Sie vom Dieselskandal betroffen zu sein und möchten ihre Ansprüche prüfen? 

Sie können dies ganz gemütlich von zu Hause unter diesel-gate.com tun. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch unter 030 959 982 238 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche. 

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