Wieso werde ich aufgefordert ein Software-Update durchzuführen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Aufgabe zu überprüfen, dass jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeugmodell die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Insbesondere darf es nicht mehr Abgase ausstoßen als erlaubt. Im Zuge des Abgasskandals kam heraus, dass zahlreiche Autohersteller getäuscht haben und dadurch Fahrzeuge auf die Straßen gekommen sind, die vor allem viel mehr giftige Stickoxide ausstoßen als gesetzlich erlaubt. In einigen Fällen hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Autohersteller verbindlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die den Stickoxidausstoß der illegal in den Verkehr gelangten Fahrzeuge verringert. Das Software-Update ist also eine Pflicht der Autohersteller und nicht etwa ein Dienst an den Kunden – wie es VW in seinen Schreiben gern suggeriert.
Das Software-Update wird selbst vom Umweltministerium als ungenügend kritisiert.
Dies betrifft insbesondere Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA 189 (4-Zylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), mittlerweile aber auch Käufer von VW, Audi und Porsche mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 (6-Zylinder, Hubraum 3,0 Liter). Jedoch finden derzeit auch Ermittlungen gegen weitere Autohersteller statt. Es ist davon auszugehen, dass neben VW und Audi auch anderen Motorenherstellern illegale Manipulationen der Abgassoftware nachgewiesen werden können. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Kraftfahrt-Bundesamt auch bereits bei Dieselfahrzeugen der Hersteller Mercedes, BMW und Opel illegale Abschaltvorrichtungen festgestellt. Betroffen sind hier Mercedes Modelle mit den Motorentypen OM 626, OM 642, OM 651, OM 622, BMW 750d, M550d, Opel Insignia und Cascada 2,0 Liter sowie Opel Zafira 1,6 Liter und 2,0 Liter. Obwohl bereits teilweise Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt sind bzw. kurz bevorstehen, bestreiten die Hersteller bisher, dass ihre Modelle im Diesel-Abgasskandal betroffen sind. Bei Nichtdurchführung des angeordneten Softwareupdates droht die Stilllegung des Fahrzeuges. Es ist nicht auszuschließen, dass das Software-Update negative Auswirkungen auf den Motor und die Abgasanlage hat.
Bewertungen unserer Mandanten:
Dieselgate: Software-Update
- Bei welchen Fahrzeugen muss ein Update durchgeführt werden?
- Hat das Software-Update Auswirkungen auf meine Rechte?
- Was passiert bei dem Software-Update?
- Kann das Update zu Motorschäden führen?
- Wieso ignoriert meine Werkstatt, dass die Defekte mit dem Update zusammenhängen?
- Verbraucht das Fahrzeug nach dem Update mehr AdBlue?
- Kann es sein, dass das Software-Update den Stickoxidausstoß gar nicht verringert?
- Was bedeutet das Software-Update für den Wiederverkaufswert?
- Ist das Software-Update für den TÜV notwendig?
1. Bei welchen Fahrzeugen muss ein Software-Update durchgeführt werden?
Insgesamt fahren in Deutschland 15 Millionen Autos mit Dieselmotor. Beim „Dieselgipfel“ wurde beschlossen, dass die Autohersteller für 5,3 Millionen Dieselfahrzeuge ein Software-Update zur Verfügung stellen müssen. Dies geschieht teilweise mit offizieller Anordnung vom Kraftfahrt-Bundesamt, teilweise durch Aufforderung der Bundesregierung.
Software-Update für Audi
Im Zuge der Dieselaffäre wurde festgestellt, dass auch der Hersteller Audi den VW-Skandalmotor EA 189 verbaut hat. Die Reaktion: Der Rückruf sämtlicher betroffener Modelle von Audi – insgesamt rund 2,1 Millionen Fahrzeuge. Die optimale Lösung für die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Stickstoffoxidgrenze ohne negative Beeinflussung des Motors sei laut des Herstellers ein Audi-Software-Update.
Was geschieht bei einem Audi-Software-Update?
Das Audi-Software-Update soll den Ausstoß an gesundheitsschädlichen Stickstoffoxiden minimieren. Um dies zu erreichen, werde durch das Update die Motorsteuerungssoftware optimiert und die bereits vorhandene illegale Abschaltvorrichtung entfernt. Verschiedene Audi-Modelle, verschiedene Lösungen:
Für den 2.0 TDI des Typs EA 189 soll die Softwarelösung angeblich das Richtige sein. Durch Übertragung des Audi-Software-Updates erfolge innerhalb von 30 Minuten eine Optimierung der Software. Dank Verbesserung der Motorsteuerung werde so die Emissionsgrenze eingehalten, und dass auch im Normalzustand des Fahrzeuges.
Für den 1.6 TDI des Typs EA 189 ist das Audi-Software-Update jedoch nicht ausreichend. Ergänzend wird ein sogenannter „Strömungstransformator“ eingesetzt. Dieser soll den Verbrennungsprozess verbessern, durch eine genauere Dosierung des Kraftstoffes. Laut Hersteller soll die Installation und der Einbau lediglich 45 Minuten dauern und dazu führen, dass auch hier die Stickstoffoxidgrenze in Zukunft im normalen Fahrbetrieb eingehalten wird.
Sind Sie dazu verpflichtet, die Werkstatt für ein Audi-Software-Update aufzusuchen?
Als Betroffener werden Sie in der Regel per Post über die erforderliche Vornahme eines solchen Audi-Software-Updates benachrichtigt. Die Übertragung kann freiwillig oder verpflichtend erfolgen. Handelt es sich um einen Pflichtrückruf, kann es dazu kommen, dass ihr Auto stillgelegt wird, wenn Sie dem Aufruf nicht nachkommen. Handelt es sich jedoch um einen freiwilligen Rückruf, können Sie darüber selbst entscheiden, ob Sie tatsächlich ein Audi-Software-Update in Erwägung ziehen möchten.
Mercedes-Software-Update: Erfahrungen
Wenn ein neues Auto gebaut wird, geht der Hersteller bei der Anfertigung in der Regel nicht davon aus, dass das Fahrzeug im Nachhinein noch beim Käufer verändert wird. Genau das aber hat die Daimler AG in Verbindung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt gemacht – nach dem Verkauf kam es zu einem Änderungsrückruf: das Mercedes-Software-Update. Es soll den gesundheitsschädlichen Ausstoß an Stickstoffoxiden bei Mercedes reduzieren. Laut der Daimler AG die ideale Lösung – keine negativen Folgen für Betroffene, und die Luft bleibt sauber.
Doch bestätigen die Erfahrungen zum Mercedes-Software-Update diese Behauptung?
Angeblich soll das Mercedes-Software-Update weder zu einem Mehrverbrauch noch zu einer Verschlechterung der Motorenleistung führen. Doch Mercedes-Fahrer sind zunehmend verunsichert. Sollen Sie tatsächlich den Aufrufen zu einer Durchführung eines Software-Updates nachkommen? Stellt dies wirklich eine Lösung für den übermäßigen Ausstoß an Stickstoffoxiden dar oder ist der Rückruf des Autos mit negativen Folgen behaftet? Für Betroffene ist das Aufspielen eines solchen Software-Updates umsonst. Doch die bisherigen Erfahrungen mit dem Mercedes-Software-Update zeigen, dass dieser kostenfreie Versuch, dem Abgasskandal ein Ende zu bereiten, sehr wohl negative Folgen mit sich bringt:
Mehrere Betroffene haben bereits einen höheren Verbrauch an Kraftstoffen bemängelt. Auf einer Strecke von 100 Kilometern kann das Fahrzeug bis zu 1,0 Liter mehr verbrauchen. Der durchschnittliche Deutsche fährt im Jahr rund 12.000 km. Bei einem Mehrverbrauch von 1,0 Liter je 100 Kilometer kann somit mit einem Verbrauch von 120 Litern mehr pro Jahr gerechnet werden. Auf Vielfahrer kommen also einige Hundert Euro Mehrkosten zu. Laut Urteil des Landgerichts Augsburg vom 30.06.2017 (Az. 030 O 753/16) und den Berichten mehrerer Betroffener führt das Software-Update zudem zu einem höheren Verbrauch der Flüssigkeit AdBlue. An der Tanksäule kostet diese in der Regel zwischen 50 und 60 Cent pro Liter. Auch die Hersteller bestreiten einen höheren Verbrauch nicht. Viel eher wird von Ihnen im Gegenzug sogar für eine bestimmte Zeit eine kostenlose Adblue-Nachfüllung angeboten. Weitere Erfahrungen mit dem Mercedes-Software-Update bestätigen die Wahrnehmung von ungewöhnlichen Motorgeräuschen, den Nachlass der Leistung und den Eintritt einer Versottung des Motors. Es wurde festgestellt, dass unverbrannte Rückstände bei niedrigen Temperaturen auch nach der Durchführung des Updates den Bauteilen des Autos anhaften und so bei der Rückführung des Abgases zu einer Verrußung führen.
Welche Schlüsse kann ich aus den bisherigen Erfahrungen zum Mercedes-Software-Update ziehen?
Der bei Vertragsabschluss versprochene Zustand des Fahrzeuges kann nach den Erfahrungen mit dem Mercedes-Software-Update und den Urteilen nicht wiederhergestellt werden. Die Behauptungen der Daimler AG, dass keinerlei negative Folgen durch Aufspielen des Updates zu befürchten sind, muss widersprochen werden. Die Möglichkeit, wegen Folgeschäden kostspielige Reparaturen vornehmen zu müssen, besteht, und die Verunsicherung bezüglich der Durchführung eines solchen Software-Updates ist durchaus berechtigt.
2. Hat das Software-Update Auswirkungen auf meine Rechte?
Nein. Nur um eine gigantische Klagewelle zu vermeiden, baut der VW-Konzern Druck auf, um die vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrer zum Software-Update zu überzeugen. VW schreibt die „Diesel-Opfer“ meist mehrfach an und führt zum Beispiel aus:
“Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung … durchgeführt werden kann. Außerdem kann bei der nächsten Hauptuntersuchung die Teilnahme überprüft und die Plakette nicht erteilt werden.”
Das Software-Update ist eine Verpflichtung der Automobilhersteller. Dennoch versucht der VW-Konzern es so darzustellen, als würden durch das Software-Update die Rechte des Dieselfahrers entfallen. Dies ist falsch.
- Zum einen, weil sich Rechte wegen Täuschung rechtlich gar nicht im Nachhinein durch technische Maßnahmen beheben lassen können.
- Zum anderen, weil die technischen Auswirkungen des Software-Updates nicht absehbar sind und schon daher der Verkaufswert des Fahrzeugs niedriger ist. Unabhängig davon, ob das Software-Update durchgeführt wurde oder nicht, haftet dem Fahrzeug der Mangel an, dass es vom Abgasskandal betroffen ist. Zumal VW nicht bereit ist, für eventuelle Folgeschäden einzustehen.
Das Aufspielen des Updates ist eine Pflicht, die VW trifft. Dennoch ist es VW bisher gelungen, die Klagewelle wegen des Abgasskandals relativ klein zu halten. Ohne Prozess zeigt sich VW daher auch nicht verhandlungsbereit. So werden die „Dieselopfer“ in Deutschland verunsichert und haben das Gefühl, sie kämpften gegen Windmühlen. In dieser Situation übernehmen wir die Durchsetzung Ihrer Rechte für Sie. Die Ansprüche lassen sich momentan nur nach Druck durch einen Anwalt und meist nur gerichtlich durchsetzen.
Durch das Update entfallen keine Rechte
Landgericht Frankfurt stellt klar, dass durch das Update keine Rechte entfallen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 02. November 2017 klargestellt, dass das Aufspielen des Software-Updates nicht dazu führt, dass der Dieselkäufer keine Rechte mehr gegen VW hat. Im Gegenteil.
Das Gericht führt aus, dass der Kläger Anspruch auf Schadensersatz direkt gegen VW hat, weil die Voraussetzungen des Betrugstatbestandes nach § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch erfüllt sind. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Kläger bei Offenlegung der Manipulation und der Folgen entweder vom Kauf Abstand genommen oder einen Preisabschlag verlangt hätte. Das Gericht folgt der Argumentation des Klägers, dass jedenfalls Teile des VW-Vorstands von der manipulierenden Motorsteuerungssoftware gewusst haben müssen. Das Gericht betont auch noch einmal, dass der Vorstand verpflichtet gewesen ist, das Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu organisieren. Dass VW die Kosten für das Software-Update trägt, führt nicht dazu, dass der Betrugsvorwurf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entfällt.
Auch das OLG Köln hat entschieden: Dieselfahrer können auch nach dem Software-Update noch klagen.
3. Was passiert bei dem Software-Update?
Für circa 1.000 Fahrzeugarten werden nach Auskunft von VW individuelle Software-Updates entwickelt. Eine Rolle spielen Modell, Motorhubraum, Gewicht, Getriebetyp und Ausstattung.
Vereinfacht lässt sich zusammenfassen, dass der Dieselmotor durch das Software-Update nun immer im Prüfstandmodus, dem sogenannten „Modus 1“, läuft, in dem die Abgasrückführungsrate deutlich höher ist als im normalen Straßenbetrieb. Der Wagen befindet sich nach dem Update also quasi im permanenten “Schummel”-Modus. Durch eine erhöhte Abgasrückführung gelangen weniger Abgase nach außen, so dass der Stickoxidausstoß sinkt. Die Abgase werden dafür zurück in den Motor geleitet, was die sogenannte „Versottung“ oder Verrußung begünstigt und zu Motorschäden führen kann.
Was nach dem Software-Update passiert, lässt sich aber nicht genau voraussagen, weil die Fahrzeuge alle einen anderen technischen Ausgangszustand haben. Kein Wunder also, dass jedes Auto anders auf das Software-Update reagiert und die Beschwerden denkbar vielfältig sind. Dieselfahrer berichten von zahlreichen Mängeln, vom Ausfall der Klimaanlage bis zum Ausfall des Turbodiesels. Besonders häufig wird von einer Verrußung des Abgasstrangs und Motorproblemen berichtet.
4. Kann das Software-Update zu Motorschäden führen?
Der “SPIEGEL” berichtete, dass Fachleute der EU befürchten, dass die vom Abgasskandal betroffenen VW-Dieselautos nach einer Umrüstung schneller verschleißen.
Es liegt nahe, dass auch VW mit einem schnelleren Verschleiß rechnet: Eine Garantieerklärung will der Autohersteller nämlich nicht abgeben.
“Wir müssen davon ausgehen, dass selbst Volkswagen die Langzeitfolgen seiner Umstellungen nicht kennt”, sagte ADAC-Fahrzeugtechniker Martin Ruhdorfer dem “SPIEGEL”.
Es häufen sich Meldungen, dass Teile der Mechanik vorzeitig versagen. Der Verdacht stützt sich zunächst auf Aussagen von Fachleuten des “Vela”-Abgaslabors in Norditalien, einer der weltweit führenden Einrichtungen. Mittlerweile scheint der Verdacht durch zahlreiche Stimmen aus Technik und Journalismus bestätigt – auch in den unzähligen Autoforen häufen sich die Beschwerden nach dem Software-Update.
Auto-Motor und Sport berichtet insbesondere von Problemen mit folgenden Teilen:
- Abgasrückführventil
- Speicherkatalysator
- Harnstoff-Injektionssystem, der sogenannte SCR-Katalysator
- Partikelfilter
Das Verbrauchermagazin “Plusminus” nennt zusätzlich den Fall, dass erst die Leuchten für Motor und Gaspartikel angingen, dann der Turbodiesel ausfiel und dann das Auto überhaupt nicht mehr funktionierte. Die Kosten musste der Dieselfahrer selbst tragen. Der Ingenieur Professor Ralf Pütz von der Hochschule Landshut weist darauf hin, dass es für den Fachmann naheliegend ist, dass durch ein bloßes Software-Update zahlreiche Probleme durch Verrußung (auch Versottung genannt) entstehen.
Dass das Software-Update für Dieselmotoren nicht ohne Folgen bleiben kann, ergibt sich im Übrigen auch aus folgender Überlegung: Wenn der Motor sowie die Abgasregelanlage ohne die illegale Abschaltvorrichtung ohne zu erwartende Schäden und Langzeitfolgen funktionieren würde, hätte sich der Hersteller den gesamten Aufwand sowie die Entwicklungskosten für die Abschaltsoftware schlicht sparen können. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Argumentation von VW gegen die Forderungen einer Hardware-Nachrüstung. Diese wird mit dem Argument abgelehnt, dass sie unvorhersehbare Folgen für den Motor und die Abgasregelanlage nach sich ziehen könnte. VW verwendet hier also die gleiche Argumentation, zum einen zugunsten ihres Software-Updates und zugleich gegen die Hardware-Nachrüstung. Die Begründung dürfte sicherlich darin liegen, dass das Software-Update für den Hersteller eine sehr günstige, die Hardware-Nachrüstung dagegen eine recht kostenintensive Lösung darstellt.
In Artikeln und Foren häufen sich jedenfalls täglich die Beiträge zu Motoschäden und Verrußung. Einige Bespiele finden Sie hier:
- Auf “www.handwerk.com“
- Auf “www.presseportal.de“
- Auf “www.motor-talk.de“
- Noch ein weiterer Artikel auf “www.motor-talk.de“
- Auf “community.adac.de“
- Auf “www.skodacommunity.de“
- Auf “www.golfv.de“
- Auf “www.golf-6.com“
- Auf “www.reclabox.com“
6. Verbraucht das Fahrzeug nach dem Update mehr AdBlue?
AdBlue ist eine Harnstofflösung, die für die Abgasreinigung genutzt wird. Auf Nachfrage gab ein VW-Sprecher gegenüber “MOTOR-TALK” (Artikel auf “motor-talk.de”) an: „Nach dem Software-Update wird unter bestimmten Bedingungen zur Abgasnachbehandlung eine höhere Menge an AdBlue eingesetzt.” Auch nach Angaben von Opel steigt der AdBlue-Verbrauch. – Zum Artikel über Opel.
Weil aber nur ein kleiner AdBlue-Tank verbaut ist, müssen die Dieselfahrzeuge mit sogenannten SCR-Katalysatoren nach dem Update deutlich öfter in die Werkstatt, damit AdBlue eingespritzt werden kann. Im Prozess kann der AdBlue-Mehrverbrauch aber einen Vorteil bringen und die Lieferung eines Neufahrzeugs ermöglichen.
Fabrikneues Auto wegen AdBlue-Mehrverbrauch
Der AdBlue-Mehrverbrauch kann daher im Prozess die Lieferung eines Neufahrzeugs ermöglichen:
Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 30. Juni 2017 (Az. 034 O 753/16) gar nicht weiter geprüft, ob das Software-Update negative Auswirkungen hat, und der Klage eines Verbrauchers allein deshalb stattgeben, weil VW eingeräumt hat, dass nach dem Update der AdBlue-Verbrauch steigt. Das Landgericht hat den Verkäufer zur Lieferung eines mangelfreien fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs verurteilt. Das Landgericht führt aus,
„dass selbst unterstellt, die Software würde keinerlei zusätzliche negative Auswirkungen auf das Fahrzeug oder dessen Wert haben, diese nicht in der Lage wäre, ohne einen steigenden Verbrauch an AdBlue die Zulassungsfähigkeit herzustellen und zu erhalten. Daraus ist zu entnehmen, dass sich die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs in anderem Gewande fortsetzen würde. Der Kläger muss sich nämlich nicht auf diesen Umstand verweisen lassen oder einlassen. Auch die diesbezüglichen Verbrauchswerte waren Gegenstand des Kaufvertrages. so dass eine negative Abweichung hiervon ihrerseits einen Mangel begründet. Dieser ist unstreitig nicht behebbar, worüber auch das Ausgeben von Gutscheinen nicht hinweghelfen kann, zumal diese nur die Folgen des Mangels kompensieren sollen, diesen aber nicht beseitigen. Auf Letzteres hätte der Kläger aber einen Anspruch.“
Das Landgericht führt weiter aus, dass VW sich nicht darauf berufen kann, dass die Nachlieferung unzumutbar sei. Der Konzern hat über Jahre hinweg immense Gewinne eingefahren und Kosten dadurch gespart, dass er die Manipulationssoftware verwendet hat. Die Interessen von VW müssen daher zurückstehen.
7. Kann es sein, dass das Software-Update den Stickoxidausstoß gar nicht verringert?
Die Software-Updates der Autokonzerne sollen den Stickoxidausstoß verringern. Die italienische Verbraucherschutzorganisation Altroconsumo hat die Wirkung des Software-Updates von VW überprüft, indem es in verschiedenen Varianten bei VW, Audi, Skoda und Seat aufgespielt wurde. Die Messergebnisse lassen an der Wirksamkeit des Software-Updates zweifeln. Der Stickoxidausstoß eines Audi Q5 SUV 2.0 TDI war nach der Nachrüstung höher als vorher. Hatten die Stickoxidwerte im Abgas vor der Nachrüstung noch durchschnittlich etwa 10 Prozent über dem Grenzwert gelegen, waren es danach über 25 Prozent. Auch laut einem Bericht des ZDF glauben viele Umweltschützer und Juristen, dass auch die neuen Motorsteuerungen nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen, weil die Abgasreinigung nur unter bestimmten Bedingungen funktioniert. Auch Recherchen von BR24 ergeben: Software-Update bringen in der Regel nichts.
Autohersteller verweigern Lösung
Autohersteller sperren sich gegen geforderte Maßnahmen.
Experten fordern daher, dass die sogenannte „Hardware-Lösung“ für die Autohersteller verbindlich wird. Vereinfacht bedeutet dies, dass ein zusätzlicher AdBlue-Tank eingebaut wird, wodurch die Abgasrate deutlich sinkt. Die Konzerne wehren sich aber dagegen und versuchen durchzusetzen, dass es beim für sie kostengünstigen Software-Update bleibt. Der “SPIEGEL” berichtet, dass auch darüber diskutiert wird, die Hardware-Lösung verbindlich zu machen – die Kosten müssen aber von den Opfern des Abgasskandals selbst getragen werden. Nach unser Auffassung ist dies nicht tragbar, sodass juristisch vorgegangen werden sollte.
8. Was bedeutet das Software-Update für den Wiederverkaufswert?
Niedriger Wiederverkaufswert von Diesel auch ohne Schummel-Software
Experten gehen bereits jetzt davon aus, dass auch wegen der drohenden Fahrverbote in den Städten der Wert von gebrauchten Dieseln rapide sinken wird – auch dann, wenn das Fahrzeug nicht direkt vom Abgasskandal betroffen ist.
In der WDR-Sendung „Die Story: Das Diesel-Desaster – Umrüsten, verkaufen, verschrotten?“
geht ein Experte davon aus, dass sich das Fahrzeug entweder gar nicht mehr verkaufen lässt oder mit massiven Abschlägen zu rechnen ist. Für die Höhe des Abschlages ist entscheidend, welcher Schadstoffklasse das Fahrzeug angehört:
Schadstoffklasse: Die Schadstoffklasse ist in der Zulassungsbescheinigung im Feld 14 angegeben. | Wiederverkaufswert Als Grundlage gilt die Schwacke-Liste |
EU 1 bis 4 | Kein Ankauf |
EU 5 | 30% Abschlag |
EU 6 | 20% Abschlag |
Noch deutlich höhere Abschläge bei Abschalteinrichtung
Wenn das Auto unstreitig mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist, dann sinkt der Wert noch deutlich stärker als bei anderen Dieseln.
Nach Ansicht von Experten und zahlreichen Gerichten ist dies unabhängig davon, ob das Software-Update durchgeführt wurde oder nicht. Juristen sprechen vom sogenannten „merkantilen Minderwert“. Dieser kann durch ein Software-Update nicht behoben werden.
Totalverlust bei Fahrverbot
Wenn einem Fahrzeug wegen des Einbaus der Schummel-Software tatsächlich die Zulassung entzogen wird, dann wird sich der Wiederverkauf wohl auf den Materialwert beschränken.
Ein Zulassungsverbot für ein Auto kann zunächst vermieden werden, wenn das Software-Update aufgespielt wird. Ob dies auch auf lange Sicht vermieden werden kann, ist aber nicht sicher, weil umstritten ist, ob das Update den Stickoxidausstoß tatsächlich senken kann (Kann es sein, dass das Software-Update den Stickoxidausstoß gar nicht verringert?).
9. Ist das Software-Update für den TÜV notwendig?
Wenn ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und das Kraftfahr-Bundesamt den Hersteller verpflichtet hat, das Software-Update aufzuspielen, dann soll dies nach Informationen von auto.de, Deutschlands größtem Autoportal, für die TÜV-Plakette entscheidend sein.
Hiernach sollen die Autos mit einer illegalen Abschalteinrichtung als Fahrzeuge mit „erheblichen Mängeln“ eingestuft werden. Bei Einordnung in diese Kategorie wird die Plakette nicht erteilt und der Mangel muss innerhalb von vier Wochen behoben werden – trotz der zahlreichen negativen Berichte über die Folgen des Updates:
- Kann das Software-Update zu Motorschäden führen?
- Was bedeutet das Software-Update für den Wiederverkauf?
- Verbraucht das Fahrzeug nach dem Update mehr AdBlue?
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