Skoda im Dieselskandal:
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Sie besitzen ein Dieselfahrzeug von Skoda? Prüfen Sie jetzt kostenfrei, ob Sie Schadensersatz im Dieselskandal geltend machen können.

Auch Skoda hat manipuliert

Seit Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 ist klar: In Dieselmotoren von VW und seinen Tochtergesellschaften Audi, Porsche, Seat und Skoda wurde eine Schummel-Software verwendet, um niedrigere Abgaswerte für Typgenehmigungen vorzutäuschen. 

Somit halten die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte ein, im Straßenverkehr stoßen sie jedoch viel mehr schädliche Abgase aus. Wenn Sie also in den vergangenen neun Jahren ein Dieselfahrzeug von Skoda gekauft haben, wurden Sie sehr wahrscheinlich betrogen. 

Der BGH hat Ende Juni 2023 geurteilt: Dieselfahrer haben grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz - egal ob bei Vorsatz, Sittenwidrigkeit oder Fahrlässigkeit.

Deshalb sollten Sie nicht länger abwarten und im Dieselskandal handeln. Denn mit jedem weiteren gefahrenen Kilometer schmelzen Ihre Ansprüche dahin, da die Gerichte Nutzungsentgelte abziehen.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche - schnell und unkompliziert. Melden Sie sich kostenfrei und unverbindlich mit dem nebenstehenden Formular bei uns an. Wir machen uns für Sie stark!

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*Unser Formular haben wir mithilfe des Anbieters Zoho erstellt. Wenn Sie auf den Button klicken, werden Ihre Daten auch von Zoho verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

Dieselskandal: Welche Skoda-Modelle sind betroffen?

Marke & Modelle Euro-Norm Motormodelle Motoren (Hubraum)
Skoda
u.a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti
Euro 4, 5, 6 EA189, EA288, EA897 1.2, 1.4, 1.6 und 2.0 L

Warum Sie gegen Skoda vorgehen sollten

Auch VWs Tochtergesellschaften Audi, Porsche, Seat und eben Skoda dürfen sich aus unserer Sicht im Dieselskandal nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Zahlreiche unabhängige Tests und auch uns vorliegende VW-interne Dokumente belegen, dass bei den betroffenen Dieselfahrzeugen getrickst wurde. Die Fahrzeuge halten in Prüfstandssituationen für Typgenehmigungen die Abgasgrenzwerte ein, aber auf der Straße stoßen sie teilweise viel mehr Schadstoffe aus als gesetzlich erlaubt.

So bleiben die Dieselbesitzer auf einem mangelbehafteten Fahrzeug sitzen. Zudem drohen massiver Wertverlust, Fahrverbote und – durch das Aussitzen des Dieselskandals durch die Hersteller – die Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Den Kunden bleiben oftmals nur vom Hersteller angebotene Software-Updates, die laut Berichten Betroffener zu Problemen mit dem Fahrzeug führen, unter anderem Leistungseinbruch und höherer Verbrauch.

Lassen Sie sich also nicht weiter von den Herstellern an der Nase herumführen und weiter wertvolle Zeit verstreichen. Machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend – wir helfen Ihnen dabei, schnell, unkompliziert und jederzeit transparent.

Dieselskandal Skoda

So können Sie Ihr Recht im Dieselskandal geltend machen

Machen Sie unseren kostenfreien Online-Check, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Ist dies der Fall, melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen und geben eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten.

Mit nur wenigen Klicks können Sie die von uns benötigten Unterlagen hochladen.

Wir kümmern uns um alles, Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Wir informieren Sie über jeden Schritt des Verfahrens

Für Sie besteht kein Kostenrisiko: Sie entscheiden, welchen Schritt wir als Nächstes gehen sollen.

Ihre Möglichkeiten: Auto behalten und 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises (abzüglich Nutzungsentgelt) erstattet bekommen.

Wir kontaktieren auch gern Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der Deckungszusage.

Nicht rechtsschutzversichert? Wir bieten Ihnen Alternativen wie etwa die Prozesskostenfinanzierung.

Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Geschäftsführer BRR Automotive, Rechtsanwalt

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Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BRR Automotive

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Laetitia Mazzotti

Leitung Kundenservice BRR Automotive

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Blog News zu Skoda

FAQ – häufig gestellte Fragen

Der BGH hat im Mai 2020 geurteilt, dass VW seine Kunden mit dem Einbau illegaler Abschalteinrichtungen beim Motortyp EA189 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Der Konzern muss betroffenen Kunden daher Schadensersatz zahlen. Mittlerweile sind viele weitere Fragen zum EA189 oberinstanzlich geklärt und der VW-Konzern hat mit knapp 240.000 Diesel-Kunden einen Vergleich ausgehandelt.

Aber auch der vermeintlich saubere Nachfolger des EA189, der Motor EA288, steht weiterhin im Mittelpunkt des Abgasskandals. Immer mehr Gerichte sehen es als erwiesen an, dass auch dieser VW-Motor unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. So sprach beispielsweise das OLG Naumburg  Ende 2021 der Besitzerin eines VW Beetle Schadensersatz zu (Az.: 8 U 46/21). Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Hier bestehen für geschädigte Dieselfahrer weiterhin gute Chancen, ihre Rechte geltend zu machen. 

nach wie vor sind noch nicht alle rechtlichen Fragen gerichtlich geklärt, und oft kommt es auch auf die konkreten Umstände an. Deshalb ist es ratsam, sich von unseren Dieselskandal-Spezialisten in einem kostenfreien Erstgespräch beraten zu lassen, welche Möglichkeiten hier für Dieselkunden noch bestehen.

Knapp fünf Jahre dauerte es vom Bekanntwerden des VW-Dieselskandals 2015 bis zum entscheidenden BGH-Grundsatzurteil gegen VW im Mai 2020. Durch die Beharrlichkeit der Klägeranwälte konnten letztendlich Hunderttausende Dieselbesitzer für den Abgasbetrug beim VW-Motor EA189 entschädigt werden. 

Auch beim Nachfolgermodell EA288 und beim Typ EA897, die unter anderem ebenfalls in Skoda-Fahrzeugen verbaut wurden, gibt es mittlerweile ähnliche Manipulationsvorwürfe. Jedoch versucht der VW-Konzern mit allen Mitteln zu verhindern, dass auch hier geschädigte Kunden zu ihrem Recht kommen. Mit plumpen PR-Tricks versucht VW die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass sich Dieselklagen nicht lohnen. 

Aber immer mehr Gerichte sehen es als erwiesen an, dass auch diese VW-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten. Die verbraucherfreundlichen Urteile haben in der vergangenen Zeit nachweislich zugenommen. Zudem ist der Konzern in zahlreichen Fällen mit einem Vergleich auf Kunden zugegangen, offenbar um höherinstanzliche Urteile gegen sich zu vermeiden. Demnach ist die Behauptung VWs, 99 Prozent der Diesel-Klagen gingen verloren, aus unserer Sicht völlig irreführend. Mehr zum Thema hier.

Zahlreiche Gerichte haben bereits zugunsten geschädigter Skoda-Besitzern geurteilt, nicht nur auf landesgerichtlicher Ebene. Bedeutende Urteile gegen VW und deren Töchter Audi, Porsche, Skoda und Seat haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Software-Updates sind die Schmalspurlösung, mit der VW, AUDI, Daimler und Co versucht haben, ihre Kunden bislang abzufrühstücken. Wichtig ist hier zu unterscheiden zwischen verpflichtenden Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und sogenannten freiwilligen Servicemaßnahmen der Hersteller. Bei Letzteren sollten Dieselfahrer sich unbedingt zuerst rechtlich beraten lassen, bevor sie diese durchführen.

Vielfach wurde bemängelt, dass es nach dem Software-Update zu Problemen mit der Abgasrückführung sowie zu AdBlue- und Kraftstoffmehrverbrauch gekommen ist. Generell sinnvoll wären Hardware-Nachrüstungen wie SCR-Katalysatoren mit einem ausreichend großen Harnstofftank. Aber hier ist von den Herstellern nach wie vor keine kundenfreundliche Lösung zu erwarten. Die Diesel-Hardware-Nachrüstung wird nur von einigen Autoherstellern zahlungstechnisch unterstützt. 

Mehr Infos zum Thema hier.

Was den Dieselskandal betrifft, geben sich die Autohersteller in der Öffentlichkeit geläutert. Aber was die Aufarbeitung und Entschädigung betrifft, mauern und leugnen die Konzerne, wo sie nur können. Somit wird »Dieselgate« ausgesessen beziehungsweise unnötig in die Länge gezogen, bis hin zur drohenden Verjährung von Ansprüchen. Diese kann nur aufgehalten werden, wenn betroffene Kunden rechtzeitig klagen. Mehr zum Thema Verjährung hier.

Durch den Dieselskandal haben die betroffenen Dieselfahrzeuge bereits enorm an Wert verloren, teilweise sind sie nahezu unverkäuflich. Außerdem wurden in zahlreichen Städten und Kommunen bereits Dieselfahrverbote durchgesetzt. Wer sich weigert, dass von den Herstellern angebotene Software-Update im Rahmen einer Rückrufaktion zu installieren, riskiert eine Stilllegung des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Zudem ist bis heute unklar, wie sich die von den Herstellern angebotenen Software-Updates auf das Fahrzeug auswirken. Betroffene berichten nach dem Update von Leistungsabfall und erhöhtem Verbrauch bei ihrem Diesel-Pkw.

Daher raten wir allen betroffenen Skoda-Dieselfahrern, nicht länger abzuwarten und sich umfassend beraten zu lassen. Unsere spezialisierten Dieselskandal-Anwälte bietet Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch zu Ihrer Situation und Ihren Erfolgsaussichten.


Eine Sammelklage, wie es sie in den USA gibt, sieht das deutsche Recht nicht vor. Allerdings besteht seit 2018 die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage (MFK), die erstmals beim VW-Dieselskandal Anwendung fand. Das Musterfeststellungsverfahren gegen VW, für das sich betroffene Kunden bis zum 29. September 2019 anmelden konnten, begann am 30. September 2019 vor dem OLG Braunschweig. Im Rahmen dessen einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, woraufhin die MFK im April 2020 zurückgezogen wurde. Mehr zum Thema MFK hier.

Ein rechtliches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung birgt für Kläger immer ein hohes finanzielles Risiko. Wir möchten, dass unseren Mandanten, wenn sie ihr Recht geltend machen wollen, keine Kosten entstehen. Deshalb raten wir meistens von einem solchen Schritt ab. Dennoch gibt es auch für Mandanten ohne RSV bestimmte Möglichkeiten, um die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, wie etwa die Prozesskostenhilfe oder -finanzierung. Mehr zum Thema hier.

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