Seat im Dieselskandal:
jetzt handeln!

Sie besitzen ein Dieselfahrzeug von Seat? Dann machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend.

Abgasbetrug auch bei Seat

Seit Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 ist klar: In Dieselmotoren von VW und seinen Tochtergesellschaften Audi, Porsche, Seat und Skoda wurde eine Schummel-Software verwendet, um niedrigere Abgaswerte für Typgenehmigungen vorzutäuschen.

Somit halten die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte ein, im Straßenverkehr stoßen sie jedoch viel mehr schädliche Abgase aus. Wenn Sie also in den vergangenen Jahren ein Dieselfahrzeug von Seat gekauft haben, wurden Sie sehr wahrscheinlich betrogen. 

Laut aktuellem BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 steht Dieselbesitzern grundsätzlich Schadensersatz zu. Voraussetzung ist, dass im Motor des betreffenden Fahrzeugs eine unzulässige Abschalteinrichtung wie beispielsweise das sogenannte "Thermofenster" verbaut ist.

Deshalb ist es jetzt an der Zeit zu handeln: Machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend. Denn mit jedem weiteren gefahrenen Kilometer schmelzen Ihre Ansprüche dahin, da die Gerichte Nutzungsentgelte abziehe

Nutzen Sie unser nebenstehendes Formular und melden Sie sich bei uns an. In einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch klären wir Sie auf, wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen können. Wir machen uns für Sie stark!

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*Unser Formular haben wir mithilfe des Anbieters Zoho erstellt. Wenn Sie auf den Button klicken, werden Ihre Daten auch von Zoho verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

Welche Seat-Modelle sind betroffen?

Marke & Modelle Euro-Norm Motormodelle Motoren (Hubraum)
Seat
u.a. Alhambra, Altea, Ateca, Exeo, Leon, Toledo
Euro 4, 5, 6 EA189, EA288, EA897 1.2, 1.4, 1.6 und 2.0 L

Dieselskandal: Warum Sie gegen Seat vorgehen sollten

VW und seine Töchter Audi, Porsche, Skoda und Seat dürfen sich im Dieselskandal nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Zahlreiche unabhängige Tests sowie uns vorliegende VW-interne Dokumente belegen, dass bei weiteren VW-Dieselmotoren getrickst wurde. So halten die Fahrzeuge in Prüfstandssituationen für Typgenehmigungen die Abgasgrenzwerte ein, aber auf der Straße stoßen sie teilweise viel mehr Schadstoffe aus als gesetzlich erlaubt.

Der VW-Konzern versucht mit allen Mitteln, eine weitere Klagewelle wie seinerzeit schon beim EA189-Motor zu verhindern. Aber auch beim Nachfolger EA288 sowie beim EA897 gibt es immer mehr verbraucherfreundliche Urteile.

Lassen Sie sich also nicht weiter von den Herstellern an der Nase herumführen und weiter wertvolle Zeit verstreichen. Machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend – wir helfen Ihnen dabei, schnell, unkompliziert und jederzeit transparent.

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Dieselskandal Seat

So können Sie Ihr Recht geltend machen

Machen Sie unseren kostenfreien Online-Check, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Ist dies der Fall, melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen und geben eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten. 

Mit nur wenigen Klicks können Sie die von uns benötigten Unterlagen hochladen. 

Wir kümmern uns alles, Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Wir informieren Sie über jeden Schritt des Verfahrens.

Für Sie besteht kein Kostenrisiko: Sie entscheiden, welchen Schritt wir als Nächstes gehen sollen.

Auto behalten und 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises (abzüglich Nutzungsentgelt) erstattet bekommen.

Wir kontaktieren auch gern Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der Deckungszusage.

Nicht rechtsschutzversichert? Wir bieten Ihnen Alternativen wie etwa die Prozesskostenfinanzierung.

Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Geschäftsführer BRR Automotive, Rechtsanwalt

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Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BRR Automotive

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Laetitia Mazzotti

Leitung Kundenservice BRR Automotive

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Blog News zu Seat

FAQ – häufig gestellte Fragen

Der BGH hat im Mai 2020 geurteilt, dass VW seine Kunden mit dem Einbau illegaler Abschalteinrichtungen beim Motortyp EA189 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Der Konzern muss betroffenen Kunden daher Schadensersatz zahlen. Mittlerweile sind viele weitere Fragen zum EA189 oberinstanzlich geklärt und der VW-Konzern hat mit knapp 240.000 Diesel-Kunden einen Vergleich ausgehandelt. Dennoch gibt es weiterhin offene Fragen zum Thema Verjährung und Restschadensersatz. Deshalb ist es ratsam, sich von unseren Dieselskandal-Spezialisten beraten zu lassen, welche Möglichkeiten hier für Dieselkunden noch bestehen. 

Der vermeintlich saubere Nachfolger des EA189, der Motor EA288, steht jedoch weiterhin im Mittelpunkt des Abgasskandals. Immer mehr Gerichte sehen es als erwiesen an, dass auch dieser VW-Motor unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. So sprach beispielsweise das OLG Naumburg  Ende 2021 einer VW-Kundin Schadensersatz zu (Az.: 8 U 46/21). Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Hier bestehen für geschädigte Dieselfahrer weiterhin gute Chancen, ihre Rechte geltend zu machen.  

Gleiches gilt für VW-Fahrzeuge mit dem Motortyp EA897. Diese sind vor allem in Pkw der VW-Töchter Audi und Porsche verbaut worden.

Gern beraten wir Sie in einem kostenfreien Erstgespräch, ob Ihr VW-Fahrzeug betroffen ist und welche Möglichkeiten Sie im Dieselskandal haben.

Knapp fünf Jahre hat es gebraucht vom Bekanntwerden des VW-Dieselskandals 2015 bis zum entscheidenden BGH-Grundsatzurteil gegen VW im Mai 2020. Durch die Beharrlichkeit der Klägeranwälte konnten letztendlich Hunderttausende Dieselbesitzer für den Abgasbetrug beim VW-Motor EA189 entschädigt werden. 

Auch beim Nachfolgermodell EA288 und beim Typ EA897, die unter anderem ebenfalls in Seat-Fahrzeugen zu finden sind, gibt es mittlerweile ähnliche Manipulationsvorwürfe. Jedoch versucht der VW-Konzern mit allen Mitteln zu verhindern, dass auch hier geschädigte Kunden zu ihrem Recht kommen. Mit plumpen PR-Tricks versucht VW die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass sich Dieselklagen nicht lohnen. 

Aber immer mehr Gerichte sehen es als erwiesen an, dass auch diese VW-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten. Die verbraucherfreundlichen Urteile haben in der vergangenen Zeit nachweislich zugenommen. Zudem ist der Konzern in zahlreichen Fällen mit einem Vergleich auf Kunden zugegangen, offenbar um höherinstanzliche Urteile gegen sich zu vermeiden. Demnach ist die Behauptung VWs, 99 Prozent der Diesel-Klagen gingen verloren, aus unserer Sicht überholt bzw. völlig irreführend. Mehr zum Thema hier.

Mittlerweile gibt es bereits eine Reihe verbraucherfreundlicher Urteile zu Seat-Dieselfahrzeugen. Eine Auswahl an bedeutenden Urteilen gegen den Mutterkonzern VW haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Mit Software-Updates wollen VW, Daimler und Co den Mangel an den Fahrzeugen beheben. Jedoch kommt es laut Betroffenen nach dem Software-Update zu Problemen mit der Abgasrückführung sowie zu AdBlue- und Kraftstoffmehrverbrauch. Sinnvoll wären Hardware-Nachrüstungen wie SCR-Katalysatoren mit einem ausreichend großen Harnstofftank. Aber hier ist von den Herstellern nach wie vor keine kundenfreundliche Lösung zu erwarten. Die Diesel-Hardware-Nachrüstung wird nur von einigen Autoherstellern zahlungstechnisch unterstützt.

Generell ist wichtig zu unterscheiden zwischen verpflichtenden Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und sogenannten freiwilligen Servicemaßnahmen der Hersteller. Bei Letzteren sollten Dieselfahrer sich unbedingt zuerst rechtlich von unseren Dieselskandal-Spezialisten beraten lassen, bevor sie diese durchführen.

Was den Dieselskandal betrifft, geben sich die Autohersteller in der Öffentlichkeit geläutert. Aber was die Aufarbeitung und Entschädigung betrifft, mauern und leugnen die Konzerne, wo sie nur können. Somit wird »Dieselgate« ausgesessen beziehungsweise unnötig in die Länge gezogen, bis hin zur drohenden Verjährung von Ansprüchen. Diese kann nur aufgehalten werden, wenn betroffene Kunden rechtzeitig klagen. Mehr zum Thema Verjährung hier.

Durch den Dieselskandal haben die betroffenen Dieselfahrzeuge bereits enorm an Wert verloren, teilweise sind sie nahezu unverkäuflich. Außerdem wurden in zahlreichen Städten und Kommunen bereits Dieselfahrverbote durchgesetzt. Wer sich weigert, dass von den Herstellern angebotene Software-Update im Rahmen einer Rückrufaktion zu installieren, riskiert eine Stilllegung des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Zudem ist bis heute unklar, wie sich die von den Herstellern angebotenen Software-Updates auf das Fahrzeug auswirken. Betroffene berichten nach dem Update von Leistungsabfall und erhöhtem Verbrauch bei ihrem Diesel-Pkw.

Daher raten wir allen betroffenen Skoda-Dieselfahrern, nicht länger abzuwarten und sich umfassend beraten zu lassen. Unsere spezialisierten Dieselskandal-Anwälte bietet Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch zu Ihrer Situation und Ihren Erfolgsaussichten.

Eine Sammelklage, wie es sie in den USA gibt, sieht das deutsche Recht nicht vor. Allerdings besteht seit 2018 die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage (MFK), die erstmals beim VW-Dieselskandal Anwendung fand. Das Musterfeststellungsverfahren gegen VW, für das sich betroffene Kunden bis zum 29. September 2019 anmelden konnten, begann am 30. September 2019 vor dem OLG Braunschweig. Im Rahmen dessen einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, woraufhin die MFK im April 2020 zurückgezogen wurde. Eine MFK für betroffene Seat-Dieselkunden gibt es derzeit nicht. Mehr zum Thema MFK hier. 

Ein rechtliches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung birgt für Kläger immer ein hohes finanzielles Risiko. Wir möchten, dass unseren Mandanten, wenn sie ihr Recht geltend machen wollen, keine Kosten entstehen. Deshalb raten wir meistens von einem solchen Schritt ab. Dennoch gibt es auch für Mandanten ohne RSV bestimmte Möglichkeiten, um die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, wie etwa die Prozesskostenhilfe oder - finanzierung. Wir beraten Sie hierzu gern in einem kostenfreien Erstgespräch. Mehr zum Thema Prozesskostenhilfe hier.

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