Andere Hersteller im Dieselskandal: jetzt prüfen

Sie besitzen ein Dieselfahrzeug von Fiat, Renault, Volvo oder anderen Herstellern? Prüfen Sie jetzt kostenfrei, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. 

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Dieselskandal: Was ist mit anderen Herstellern?

Auch andere Hersteller wie Fiat, Renault, Volvo oder andere sind vom Dieselskandal betroffen.

Fiat und deren Tochter IVECO stehen seit Längerem unter dem Verdacht der Abgasmanipulation. Im Juli 2020 haben Ermittler der Frankfurter Staatsanwaltschaft den Sitz von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Deutschland in Frankfurt sowie europaweit weitere Büros der Tochtergesellschaft durchsucht. 

Auch hier geht es um den Vorwurf, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeuge, hier vornehmlich die Fiat-Ducato-Wohnmobile, eingebaut wurden.

Im Fall von Renault stellte sich 2017 heraus, dass auch hier illegale Software in Diesel-Fahrzeugen verbaut wurde. So ergaben Tests bei einem Renault Scénic, dass das Fahrzeug statt der erlaubten 80 Milligramm pro Kilometer satte 1083 Milligramm ausstieß.

Bei Volvo fielen die Geländewagen XC60 und XC90 durch deutlich höheren Stickoxid-Ausstoß auf. Aus diesem Grund bietet Volvo für diese Modelle Hardware-Nachrüstungen an.

Laut aktuellem BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 steht Dieselbesitzern grundsätzlich Schadensersatz zu. Voraussetzung ist, dass im Motor ihres Fahrzeugs eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Was können Sie tun?

Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing hat sich im Dieselskandal auf die Hersteller VW, Audi, Porsche, Skoda, Seat, Daimler und BMW spezialisiert. Aber auch die anderen Hersteller dürfen sich aus unserer Sicht nicht einfach aus der Verantwortung stehlen.

In Prüfstandssituationen für Typgenehmigungen halten die Pkw die Abgasgrenzwerte ein, aber auf der Straße stoßen sie teilweise viel mehr Schadstoffe aus als gesetzlich erlaubt. Betroffene Dieselbesitzer bleiben auf einem mangelbehafteten Fahrzeug sitzen, es drohen massiver Wertverlust, Fahrverbote und – durch das Aussitzen des Dieselskandals durch die Hersteller – die Verjährung von Schadensersatzansprüchen. So bleiben den Kunden oftmals nur vom Hersteller angebotene Software-Updates, die laut Berichten Betroffener zu Problemen mit dem Fahrzeug führen, unter anderem Leistungseinbruch und höherer Verbrauch.

Lassen Sie sich also nicht weiter von den Herstellern an der Nase herumführen und weiter wertvolle Zeit verstreichen. Denn mit jedem weiteren gefahrenen Kilometer schmelzen Ihre Ansprüche dahin, da die Gerichte Nutzungsentgelte abziehen.

Mit unserem Schnell-Check können Sie kostenfrei prüfen, ob wir auch bei Ihrem Dieselfahrzeug Schadensersatzansprüche für Sie geltend machen können.

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Dieselskandal: So können Sie Ihr Recht geltend machen

Machen Sie unseren kostenfreien Online-Check, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Ist dies der Fall, melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten. 

Mit nur wenigen Klicks können Sie die von uns benötigten Unterlagen hochladen. 

Wir kümmern uns um den Rest, Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Wir informieren Sie über jeden Schritt des Verfahrens.

Für Sie besteht kein Kostenrisiko: Sie entscheiden, welchen Schritt wir als Nächstes gehen sollen.

Ihre Möglichkeiten: Auto behalten und Schadensersatz fordern; zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises (abzüglich Nutzungsentgelt) erstattet bekommen.

Wir kontaktieren auch gern Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der Deckungszusage.

Nicht rechtsschutzversichert? Wir bieten Ihnen Alternativen wie etwa die Prozesskostenfinanzierung.

Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Geschäftsführer BRR Automotive, Rechtsanwalt

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Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BRR Automotive

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Laetitia Mazzotti

Leitung Kundenservice BRR Automotive

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