17. Oktober 2018

Audi akzeptiert 800 Mio. Euro Bußgeld

Audi zahlt Bußgeld im Abgasskandal

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[av_heading tag=’h1′ padding=’30‘ heading=’AUDI akzeptiert Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro im Dieselskandal‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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VW akzeptierte im Rahmen des Dieselskandals bereits ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro. Nun auch die Tochter AUDI. AUDI bekennt sich zu seiner Verantwortung im Dieselskandal und muss nun an den Freistaat Bayern ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen EURO wegen Verletzung der Aufsichtspflicht im Unternehmen überweisen.
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Der Dieselskandal hat in Deutschland nun seine zweite Entscheidung einer Strafverfolgungsbehörde. Weitere werden folgen, denn die bis heute verhängten Bußgelder betreffen nur Ordnungswidrigkeiten. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Mitarbeiter und Repräsentanten der Automobilhersteller gehen weiter. So sitzt Rupert Stadler beispielsweise weiter in Untersuchungshaft wegen Betrugsverdachts.
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[av_heading tag=’h2′ padding=’30‘ heading=’Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II umfasst Dieselmotoren V6, V8, EA 189 und EA 288′ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Die Staatsanwaltschaft München II verkündete am 16. Oktober 2018 den Erlass des Bußgeldbescheides. Der Bescheid betrifft die Dieselmotoren V6 und V8, welche von der AUDI AG hergestellt wurden und in Fahrzeugen der Marken AUDI, Volkswagen und Porsche eingebaut wurden. Weiter umfasst der Bescheid Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288, die von der VW AG produziert wurden und in Fahrzeuge der AUDI AG verbaut wurden.
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[av_heading heading=’Langer Zeitraum und Zahlen der betroffenen Fahrzeuge bei der AUDI AG enorm hoch‘ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’30‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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Der Zeitraum ist lang und die Zahlen der betroffenen Fahrzeuge sind enorm hoch. Insgesamt sind bei der AUDI AG ca. 4,992 Millionen Fahrzeuge betroffen (europäischer, US-amerikanischer Markt sowie weitere Absatzmärkte zusammengerechnet). Weiter bezieht sich die Entscheidung des Staatsanwaltschaft München II auf 14 Jahre (2004 bis 2018). Damit steht nun amtlich fest, dass bei der AUDI AG mindestens 14 Jahre lang bei der behördlichen Genehmigung von Diesel-Fahrzeugen Aufsichtspflichten verletzt wurden. Die Formulierung der Staatsanwaltschaft München II hört sich zunächst nicht so spektakulär an. Aber dahinter steckt die jahrelange Manipulation durch illegale Abschalteinrichtungen und die Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxide durch Dieselfahrzeuge, die die Gesundheit der Menschen gefährden.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’0′ heading=’AUDI und das Bekenntnis – verlässlich?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Die AUDI AG bekannte sich zu ihrer Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Erteilung von behördlichen Genehmigungen für Dieselfahrzeuge und erklärte somit, dass diese Fahrzeuge nicht den regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf den Ausstoß von Stickoxiden entsprachen. Sie kündigte an, keine Rechtsmittel einzulegen.
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Ob die AUDI AG mit unterschiedlichen Maßstäben misst und in den laufenden zivilrechtlichen Verfahren ihre Verantwortung gegenüber den Verbrauchern bestreiten wird, bleibt abzuwarten. Diese widersprüchliche Verhaltensweise legt jedenfalls ihre Konzernmutter, die VW AG, an den Tag. Sie bekannte sich ebenfalls zu ihrer Verantwortung im Dieselskandal, bestreitet diese aber in den Gerichtsprozessen weiter. So hoffen wir, dass die AUDI AG die Familientradition durchbricht und konsequent die Forderungen der Verbraucher anerkennt.
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[av_heading heading=’AUDI AG: vorsätzliche Straftaten wurden begangen‘ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’0′ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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Weiter stellte die Staatsanwaltschaft München II klar, dass aufgrund der festgestellten Aufsichtspflichtverletzung die Begehung vorsätzlicher Straftaten aus dem Unternehmen heraus ermöglicht wurde. Wenn man die Zeilen der Pressemitteilung richtig liest, erkennt man, dass die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass im Rahmen des Dieselskandals vorsätzliche Straftaten begangen wurden. Dies ist für die Ansprüche von Diesel-Geschädigten ein weiterer Vorteil im Rahmen der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen.
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[av_heading tag=’h3′ padding=’0′ heading=’Staatsanwaltschaft München II gibt keine Pressekonferenz‘ color=“ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Die Staatsanwaltschaft München II äußerte sich nur durch eine Pressemitteilung. Weitere Veröffentlichungen gab es nicht. Eine Pressekonferenz wäre aus Sicht der Öffentlichkeit und ihrem berechtigten Informationsbedürfnis sicherlich angebracht gewesen. Immerhin hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Rahmen des Bußgeldverfahrens gegen die VW AG eine Pressekonferenz abgehalten. Die Informationen waren zwar nicht umfassend, aber immerhin gab es Möglichkeiten Fragen zu stellen. Dies hat die Staatsanwaltschaft München II verhindert.
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[av_heading heading=’Machen Sie Ihre Rechte geltend!‘ tag=’h3′ style=’blockquote modern-quote‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’30‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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Die Chancen gegen die Automobilhersteller zu gewinnen steigen stetig, nicht nur wegen der Entscheidungen der Staatsanwaltschaften, sondern auch wegen positiver Entscheidungen von Oberlandesgerichten für Verbraucher. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir kümmern uns um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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