25. September 2020

Dieselskandal: Acht weitere VW-Mitarbeiter angeklagt, zwei Prozesse gegen Ex-VW-Chef Winterkorn

Acht weitere VW-Mitarbeiter angeklagt
Acht weitere VW-Mitarbeiter angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im Dieselskandal acht weitere VW-Mitarbeiter angeklagt. Laut eines Zeit-Berichtes sollen die acht Personen zwischen November 2006 und September 2015 an der Abgasmanipulation beteiligt gewesen sein. Damit erhöht sich die Zahl derer aktuellen und früheren VW-Mitarbeiter, gegen die im Dieselskandal Untersuchungen eingeleitet wurden, auf insgesamt 93.

Auch Führungskräfte unter den acht angeklagten VW-Mitarbeitern

Die betroffenen acht VW-Mitarbeiter werden wegen Betrugs in besonders schwerem Fall, mittelbarer Falschbeurkundung und Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb angeklagt. Hinzu kommt für einige der hinreichende Tatverdacht der Untreue sowie der Steuerhinterziehung und der Beihilfe dazu. Die Staatsanwaltschaft nannte keine Namen, erklärte jedoch, dass es sich auch um einige Führungskräfte von VW handele.

Zweite Anklage gegen Ex-VW-Chef Winterkorn

Zudem teilte die zuständige Kammer des Landgerichts Braunschweig mit, dass der frühere VW-Chef Martin Winterkorn auch wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation angeklagt wird. Laut des Gerichts soll Winterkorn, trotz Kenntnis vom Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung und des sich seit Frühjahr 2015 abzeichnenden erheblichen finanziellen Risikos, den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert haben. Gegen den ehemaligen VW-Chef war bereits Anklage wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs erhoben worden.

Fünf Jahre Dieselskandal

Fünf Jahre sind seit Bekanntwerden des Dieselskandals ins Land gezogen. Im September 2015 hatte VW nach Untersuchungen der amerikanischen Umweltbehörde EPA erstmals Unstimmigkeiten bei den Abgaswerten von Dieselfahrzeugen eingeräumt. Seitdem hat der Konzern geleugnet, verschleiert und vor allem versucht, die Sache auszusitzen. Der wirtschaftliche Schaden durch den Dieselskandal geht weit in die Milliarden, auch das Image des deutschen Autobauers hat seitdem enorm gelitten.

Schadensersatzansprüche können weiterhin geltend gemacht werden

Viele geschädigte Kunden wissen nach wie vor nicht, dass sie immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing setzen uns weiterhin mit aller Kraft dafür ein, dass Besitzer von manipulierten Dieselfahrzeugen zu ihrem Recht kommen. Zu lange sind Verbraucher an der Nase herumgeführt worden, zu lange sind Konzerne wie VW mit ihren Abgasschummeleien durchgekommen und haben ihre Hände in Unschuld gewaschen.

Betroffen sind die Motoren EA288 sowie EA896 und EA897

Auch wenn VW gern öffentlich erklärt, dass der Dieselskandal »im Wesentlichen abgewickelt« sei, betrifft dies nur die VW-Fahrzeuge mit den EA189-Motoren. Der angeblich »saubere« Nachfolger EA288 sowie die Audi-Motoren EA896 und EA897 sind aber ebenso von den Abgasmanipulationen betroffen. Erst kürzlich verurteilte das Landgericht Darmstadt den VW-Konzern zur Rücknahme eines Skoda mit VW-EA288-Motor gegen Zahlung von 20.770 Euro. Diese Motoren betreffen fast die gesamte Fahrzeugpalette des Volkswagen-Konzerns.

Handeln Sie jetzt!

Sie wissen nicht, ob Sie zu den Geschädigten im Dieselskandal gehören? Egal, ob Sie einen VW, Audi, Porsche, Skoda oder Seat fahren – die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass auch Sie ein manipuliertes Fahrzeug besitzen. Dies gilt übrigens auch für andere Hersteller wie Mercedes-Benz, BMW, Renault oder Fiat. Unter www.diesel-gate.com können Sie kostenfrei und bequem von zu Hause prüfen, ob Sie betroffen sind. Lieber telefonisch? Gern können Sie uns auch unter 030/9599 822 38 erreichen, montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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