Dieselgate – Gemeinsam stark
Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Wir setzen Ihr Recht auf Schadensersatz bundesweit durch.
Realistische Einschätzung Ihrer Ansprüche durch unsere Rechtsanwälte. Kaufpreis zurück oder finanzielle Entschädigung.
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Am 17. Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt. Fahrzeughersteller dürfen keine Software in Motoren verwenden, die systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen bei Zulassungstests verbessert, so die Richter. Demnach können sich die Unternehmen jetzt nicht mehr mit Argumenten wie Verhinderung von Verschleiß oder das Verrußen des Motors herausreden. Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Die grundsätzliche Frage im Abgasskandal scheint nach über vier Jahren endlich höchstrichterlich geklärt: Heute, am 25. Mai 2020, wurde erstmals ein Urteil vom Bundesgerichthof (BGH) ausgesprochen. VW wird mit dem Richterspruch grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet. Dies markiert eine Wende im Abgasskandal in Deutschland, denn das BGH ist die höchste zivilgerichtliche Instanz, dieses erste Urteil wird alle weiteren beeinflussen – zugunsten der Diesel-Fahrer. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Abgasskandal (auch Dieselgate) ist der bisher größte Verbraucherskandal der Bundesrepublik Deutschland. Hersteller von Dieselfahrzeugen haben zur Umgehung gesetzlicher Grenzwerte über viele Jahre die Motorsteuerungen und Abgasreinigungssysteme in verbotener Weise manipuliert und damit die Autokäufer sowie die Öffentlichkeit betrogen. Dennoch weigern sich die Hersteller, die geschädigten Verbraucher für ihre Wertverluste zu entschädigen.
Die aktuelle Rechtsprechung sieht das anders: Die deutschen Gerichte urteilen überwiegend zugunsten der geschädigten Dieselfahrer.
Daher sollten auch Sie jetzt handeln:
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Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis erhalten oder Fahrzeug behalten und Entschädigung für den Wertverlust bekommen.
Der Abgasskandal (auch Dieselgate) ist der bisher größte Verbraucherskandal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Hersteller von Dieselfahrzeugen haben zur Umgehung gesetzlicher Grenzwerte über viele Jahre die Motorsteuerungen in verbotener Weise manipuliert und damit die Autokäufer sowie die Öffentlichkeit betrogen. Trotz der Überwachungspflichten, die das Kraftfahrt-Bundesamt treffen, wurde die Schummelsoftware millionenfach verbaut und an unwissende Käufer verkauft.
Aufgedeckt wurde der Abgasskandal vor fünf Jahren durch die amerikanische Umweltschutzbehörde. Es folgten Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Doch auch nach zahlreichen Dieselgipfeln der Bundesregierung und Vertretern der Automobilindustrie sind seitens der deutschen Politik sowie der verantwortlichen Autohersteller keine konkreten Hilfsmaßnahmen für die Verbraucher zu erwarten.
Die Regierung und die Autoindustrie befürchten Milliarden-Kosten. Deshalb wird Ihnen als geschädigter Diesel-Kunde der „Umtausch“ angeboten. Zudem stehen Nachrüstungen im Raum. VW betont dabei selbst: „Nachrüstungen sind mit Mehrverbrauch und Komfort-Einbußen verbunden!“ Wer sich auf VW verlässt, ist auf die Redlichkeit des Konzerns angewiesen. Sichern Sie stattdessen Ihre Rechte vor der Verjährung. So können Sie aus einer Position der Stärke entscheiden, ob Sie das Angebot von VW annehmen oder lieber Ihren Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Im aktuellen Dieselskandal haben Käufer von VW, Audi, Seat und Skoda Fahrzeugen in mehr als 200.000 Einzelklagen gegen VW und die Händler geklagt. Die deutschen Gerichte urteilen überwiegend zugunsten der geschädigten Dieselfahrer. Auch gegen Daimler werden mittlerweile zahlreiche Verfahren geführt. Sie sehen: Auch nach fünf Jahren ist Dieselgate noch nicht vorbei!
Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing zählt zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. Ein Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und juristischen Mitarbeitern hat es sich zur Aufgabe gemacht, jedem Verbraucher einfach und schnell zu seinem Recht zu verhelfen. Wir haben bereits über 10.000 Mandanten erfolgreich beraten.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung bei Fragen rund um Dieselgate für Autokäufer von Mercedes, Audi, Porsche, VW, Seat, Skoda und anderen Herstellern. Wir klären in diesem Gespräch, ob sich eine Klage finanziell für Sie lohnt.
Lassen Sie Ihren Fall ganz unverbindlich von unseren Experten prüfen – ohne Kostenrisiko und bequem von zu Hause aus.
In den Medien wird zum Thema Abgasskandal (auch Dieselgate oder Dieselskandal) hauptsächlich über VW berichtet. Tatsächlich lässt sich aber auch bei anderen Herstellern, wie unter anderem Porsche, Daimler und BMW, ein deutlicher Unterschied des Stickoxid-Ausstoßes im Prüfstand und bei dem tatsächlichen Fahrbetrieb auf der Straße nachweisen.
Nach unserer Auffassung sind Klagen gegen alle betroffenen Fahrzeughersteller nach wie vor möglich. Nicht nur VW, sondern auch Audi, Daimler, BMW und anderen wird vorgeworfen, illegale Abschaltvorrichtungen verbaut zu haben.
Handeln Sie jetzt, bevor eine Verjährung eintritt. Außerdem verringert sich Ihr Anspruch mit jedem Tag, da die Gerichte Nutzungsentschädigungen für jeden gefahrenen Kilometer abziehen.
Im Abgasskandal haben die betroffenen Dieselfahrzeuge bereits enorm an Wert verloren, teilweise sind sie nahezu unverkäuflich. Außerdem wurden in bereits zahlreichen Städten und Kommunen Dieselfahrverbote durchgesetzt.
Die von den Herstellern angebotenen Software-Updates können diese Probleme nicht beheben. Im Gegenteil führt das Software-Update zu weiteren Problemen. Viele Betroffene berichten von erheblichen Folgeschäden an den Fahrzeugen.
Es drohen die Verrußung des Dieselpartikelfilters, des Abgasrückführventils und weiterer Bauteile des Motors. Auf den entstehenden Reparaturkosten bleiben die Fahrzeughalter fast immer sitzen.
Sinnvoll wären Hardware-Nachrüstungen wie SCR-Katalysatoren mit einem ausreichend großen Harnstofftank. Aber hier ist von den Herstellern nach wie vor keine kundenfreundliche Lösung zu erwarten.
Sollten Sie zu einem sogenannten freiwilligen Software-Update aufgefordert worden sein, empfehlen wir aufgrund zu befürchtender Folgeschäden, dieses nicht durchführen zu lassen. Sind Sie bereits zu einem verpflichtenden Software-Update durch das Kraftfahrt-Bundesamt aufgefordert worden, empfehlen wir, die Maßnahme solange hinauszuzögern, bis Ihnen die Stilllegung des Fahrzeuges angedroht wird. In diesem Fall werden Sie das Update dann durchführen lassen müssen, wenn Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen.
Wichtig ist jetzt: Halten Sie sich Ihre Optionen offen, damit Sie am Ende nicht allein dastehen mit einem Fahrzeug, das nicht mehr in die deutschen Innenstädte darf und unverkäuflich ist.
Im Idealfall erhalten Sie eine ausreichende Entschädigung. Falls nicht, haben Sie weiterhin alle Trümpfe in der Hand und können Ihre Ansprüche auf Rückgabe des Fahrzeugs mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen – über unsere Kanzlei, ohne Stress und ohne Kostenrisiko.
Wir prüfen gern, gegen wen Sie Ihre Ansprüche im Dieselskandal geltend machen können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir mit dieser im Vorfeld die Deckung der Kosten. Wenn nicht, suchen wir gemeinsam nach Alternativen.
Kontaktieren Sie uns.
Das Software-Update sollten Sie möglichst erst nach anwaltlicher Beratung durchführen. Die Hersteller wie VW und Daimler sind momentan nicht bereit, für die daraus entstehenden Defekte einzustehen. Viele Dieselfahrer beschweren sich über Probleme mit Motor oder Turboantrieb und einen deutlich erhöhten Kraftstoffverbrauch. Ausführliche Informationen zum Software-Update finden Sie hier.
Die Autohersteller müssen darüber hinaus auch dazu gezwungen werden, die Kosten für eine Hardware-Diesel-Umrüstung zu tragen. Fahrverbote, Motorprobleme und Umrüstungskosten dürfen nicht den Dieselfahrern allein aufgebürdet werden.
Wenn sie das Software-Update schon durchgeführt haben, heißt das nicht, dass Sie keine Ansprüche mehr haben. Das Landgericht Frankfurt stellt klar, dass durch das Update keine Rechte entfallen.
Die grundsätzliche Frage im Abgasskandal ist nach über vier Jahren endlich höchstrichterlich geklärt: Am 25. Mai 2020 wurde erstmals ein Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) gesprochen und hat einen Autohersteller, in diesem Fall VW, zu Schadensersatz verpflichtet. Der BGH hat geurteilt, dass der Einbau einer Abschalteinrichtung eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung darstellt.
Dies markiert eine Wende im Abgasskandal in Deutschland, denn der BGH ist die höchste zivilgerichtliche Instanz. Alle vorherigen Urteile waren auf land- oder oberlandesgerichtlicher Ebene gefällt worden mit höchst unterschiedlichen Ergebnissen. Für die Verbraucher bedeutete dies immer eine unsichere Rechtslage. Dieses erste BGH-Urteil sorgt nun für Klarheit und wird alle weiteren beeinflussen – zugunsten der Diesel-Fahrer.
Dem BGH-Urteil vorausgegangen war auch eine besondere Einschätzung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Ende April 2020. In einem Rechtsfall gegen VW war die Generalanwältin in ihrem Schlussantrag zu dem Fazit gekommen, dass die Verwendung von Abschalteinrichtungen zur Abgasregelung grundsätzlich unzulässig ist, außer bei unmittelbar drohenden Schäden am Motor. Zwar ist dieser Schlussantrag nicht rechtlich bindend, er dürfte aber wegweisend für zukünftige Urteile sein und Verbrauchern entscheidend den Rücken stärken.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über ein Darlehen bei einer Bank finanziert haben, haben Sie in Ihrem Finanzierungsvertrag mit der Bank wahrscheinlich vereinbart, dass Sie selbst als Käufer die Gewährleistungsrechte ausüben müssen. Sofern Sie eine solche Pflicht trifft, sollten Sie jetzt handeln, denn es drohen möglicherweise schadensersatzrechtliche Ansprüche der finanzierenden Bank.
In einigen Fällen kommt auch ein Widerruf des Darlehensvertrags in Betracht. Die Rechtsfolgen unterscheiden sich hier wesentlich von den Folgen der Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche wegen Dieselgate und sind möglicherweise vorteilhafter für Sie.
In den allermeisten Leasingverträgen werden die Mangelansprüche aus dem Kaufvertrag an den Leasingnehmer abgetreten oder der Leasingnehmer zur Geltendmachung ermächtigt. Es gibt zwei Varianten von Leasingverträgen: Bei der ersten Variante kann der Leasingnehmer die Rechte aus dem Kaufvertrag geltend machen, bei der zweiten Variante „muss“ er dies sogar. Auch hier gilt, dass der Leasingnehmer sich möglicherweise schadensersatzpflichtig macht, wenn er die Geltendmachung der Mängelansprüche wegen Dieselgate unterlässt.