24. Juni 2020

Mehr Verbraucherschutz: EU führt Sammelklagen ein

EU Sammelklage

Verbraucher in der EU sollen es künftig leichter haben, ihre Rechte gegen große Unternehmen durchzusetzen. Am 22.06.2020 einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf die EU-weite Einführung von Sammelklagen. Im Zuge des Dieselskandals um Volkswagen hatte die EU-Kommission seit 2018 das Ziel verfolgt, europaweit Kollektivklagen zu erlauben.

In Deutschland bisher Musterfeststellungsklage

Der Diesel-Abgasskandal führte in Deutschland bereits zur Einführung einer neuen Klageart: die Musterfeststellungsklage zur Stärkung der Rechte von geschädigten Verbrauchern. Der bislang bekannteste Fall war die Musterklage Ende 2018 des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen VW, dem sich etwa 460.000 Diesel-Besitzer anschlossen. Allerdings konnten Kunden, die ihren Wagen nicht in Deutschland gekauft hatten, nicht daran teilnehmen.

Das Ziel der EU-Sammelklage

Die Verbraucher sollen innerhalb der Europäischen Union durch die Einführung einer Sammelklage besser geschützt werden. Die neuen Regelungen sehen vor, dass qualifizierte Institutionen wie Verbraucherverbände stellvertretend für Geschädigte gebündelt Klagen gegen Unternehmen einreichen können. Laut Europaparlament soll in jedem EU-Staat mindestens eine Organisation dazu berechtigt sein. Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Strenge Regeln

In den USA wird die Sammelklage bereits seit Jahren angewendet, was dort zur Entstehung einer regelrechten Klageindustrie führte. Um dem entgegenzuwirken, sollen strenge Regeln aufgestellt werden. So soll das Prinzip, dass der Verlierer eines Prozesses für die Kosten aufkommt, abschreckend wirken. Zudem können Gerichte und Behörden zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden, offensichtlich unbegründete Klagen fallen zu lassen.

EU-Staaten entscheiden selbst über Richtlinien

Die Voraussetzungen zur Erhebung einer europäischen Sammelklage sollen grenzüberschreitend gelten. Innerhalb der Landesgrenzen sollen die EU-Mitgliedstaaten jedoch selbst über die Art der Umsetzung der Richtlinien zur Erhebung einer Klage entscheiden können. Hier herrscht allerdings Angst vor Missbrauch: Geschädigte Verbraucher könnten dazu verleitet werden, in einem Nachbarstaat Klage zu erheben, da dort möglicherweise mildere Voraussetzungen zur Erhebung der Klage gegeben sind.

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